Der Vorfall geht auf einen Nachmittag im September 2024 im Landkreis Freising zurück. Der Zusteller wollte ein Paket übergeben, als zwei Dalmatiner und ein Mischlings-Hund auf ihn zuliefen und bellten. Nach den Feststellungen des Gerichts reagierte er mit einem Fluchtreflex und stieg auf die Motorhaube eines in unmittelbarer Nähe abgestellten Porsche. Der Halter stellte Kratzer-Schäden fest und machte 2.724 Euro für eine Neulackierung geltend. Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fotos erst Monate später aufgenommen
In der Urteilsbegründung heißt es: "Die vorgelegten Lichtbilder wurden, wie der Kläger im Rahmen seiner informatorischen Anhörung selbst erklärte, erst Monate nach dem Vorfall gefertigt."
Auf den Bildern seien zudem weitere Beschädigungen erkennbar gewesen, die nicht eindeutig dem geschilderten Ereignis zugeordnet werden konnten. Damit fehlte aus Sicht des Gerichts der Nachweis, dass die geltend gemachten Kratzer tatsächlich bei der Flucht auf die Motorhaube entstanden sind.
Tierhalter trägt Mitverantwortung
Unabhängig von der Frage der Verursachung stellte das Gericht klar, dass eine Haftung des Zustellers auch dann nicht zwingend wäre. Maßgeblich sei die Situation gewesen, in der sich der Paketbote befand. Das Verhalten der Hunde habe ausgereicht, um eine Schreckreaktion auszulösen.
In der Begründung heißt es: "Es genügt, dass das Bellen und Zulaufen auf den Beklagten bei diesem einen Schreck und einen Fluchtreflex ausgelöst haben." Entscheidend sei nicht, ob die Tiere tatsächlich angegriffen hätten oder wie groß der Abstand gewesen sei.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der Halter seine Hunde so sichern müssen, dass es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommt. Damit wurde die Tierhalterpflicht höher gewichtet als ein möglicher Schaden am Fahrzeug.





