Parkscheibe: Frau zahlt Strafe wegen falscher Farbe

Knöllchen wegen Farbfehler
Pinke Parkscheibe kostet Bußgeld

ArtikeldatumVeröffentlicht am 06.02.2026
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Pinke Parkscheibe verboten
Foto: Canva

Stellen Sie sich vor: Sie haben etwas zu erledigen, parken Ihr Auto und stellen gewissenhaft die Parkscheibe ein. Doch als Sie zurückkehren, klemmt trotzdem ein kleiner Zettel zwischen der Windschutzscheibe und dem Scheibenwischer. Sie überprüfen die Parkzeit, die Sie nicht überschritten haben, und verstehen nicht, wo der Fehler lag.

So könnte es einer 30-jährigen Frau in Braunschweig ergangen sein. Sie hat ihre Parkscheibe korrekt eingestellt und bekam trotzdem 20 Euro Bußgeld. Der Grund: Die Parkscheibe war pink und nicht blau. Der Vater der Frau machte den Vorfall auf der Social-Media-Plattform X öffentlich.

Die Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen

In Deutschland gilt die Parkscheibe laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Verkehrszeichen und unterliegt daher strikten Regeln. In der Anlage 3 der StVO ist festgelegt, wie sie aussehen muss:

  • sie muss blau sein (mit weißer Beschriftung und schwarzen Ziffern)
  • ihre Maße sind 11 × 15 cm
  • sie muss die Ankunftszeit korrekt anzeigen können
Pinke Parkscheibe Strafe
Peter Helm/X

Dies soll dazu dienen, dass sie von der Verkehrsüberwachung schnell und eindeutig abgelesen werden kann. Abweichungen von dieser Norm, wie etwa eine pinke oder grüne Parkscheibe, machen die Parkscheibe ungültig, auch wenn die Ankunftszeit korrekt eingestellt wurde. Sogar der Blauton ist exakt festgelegt. Er muss der DIN 6171 "Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen” entsprechen. Kleines Schmankerl für Freund von Amtssprache: "Diese Norm legt Farbbereiche für Aufsichtfarben von nicht retroreflektierenden, retroreflektierenden und fluoreszierend retroreflektierenden Materialien für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in allen Verkehrszweigen fest".

Verwarngeld für die falsche Farbe

Für Autofahrer, die eine nicht zulässige Parkscheibe verwenden, müssen mit einem Knöllchen rechnen. Ein Verwarngeld von 20 Euro ist die übliche Bußgeldhöhe für dieses Vergehen. Auch wenn es wie eine Kleinigkeit wirken mag, sollten Autofahrer bedenken, dass die Verkehrsüberwachung diese Regeln konsequent durchsetzen kann, um eine klare und faire Kontrolle beim Parken zu ermöglichen.

Die Stadt Braunschweig erklärte denn auch, dass die Kontrollen der Parkscheiben standardisiert sind und die blau-weiße Parkscheibe notwendig ist, um die Kontrolle so einfach und klar wie möglich zu gestalten. Abweichende Modelle, wie die pinke Parkscheibe in diesem Fall, würden zu unnötigen Missverständnissen führen und sind deshalb nicht erlaubt.

Fazit