Präsentation verschoben: Das ist über die E-Auto-Förderung schon bekannt

Präsentation der E-Auto-Prämie verschoben
Das ist über die E-Auto-Förderung schon bekannt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.01.2026
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Nach Angaben seines Ministeriums werden innerhalb der Bundesregierung "letzte Detail-Abstimmungen" vorgenommen. Das überarbeitete Programm soll nun am Montag (19.1.2026) präsentiert werden.

Zuvor sind bereits wesentliche Inhalte der neuen Förderung durchgesickert. Demnach will die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen erneut mit Zuschüssen unterstützen. Die Maßnahme richtet sich gezielt an Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten. Grundlage ist eine Einigung der schwarz-roten Koalition aus SPD und Union, die bereits im Herbst 2025 beschlossen wurde.

Förderung bis zu 6.000 Euro

Nach den vorliegenden Informationen sind je nach Einkommen, Familienstand und weiteren Kriterien Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro vorgesehen. Die genaue Staffelung nach Einkommenshöhe und Kinderzahl wurde noch nicht im Detail veröffentlicht. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens liegt bei 80.000 Euro pro Haushalt, Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Zuschläge. Schneider betonte in einem Interview mit der "Bild", die Mittel reichten für etwa 800.000 Fahrzeuge über die kommenden drei bis vier Jahre. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes zur Verfügung.

Das Förderprogramm umfasst sowohl den Kauf als auch das Leasing von Fahrzeugen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, nicht jedoch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Ein entsprechendes Online-Portal soll nach Angaben aus Regierungskreisen ab Mai freigeschaltet werden. Erst dann können Anträge gestellt und rückwirkend geltend gemacht werden.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Förderfähig sind laut den Berichten reine Elektrofahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenautos sowie bestimmte Plug-in-Hybride. Für Plug-in-Modelle gelten allerdings technische Mindestanforderungen: Sie dürfen höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Fahrzeuge, die diese Werte nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine Preisobergrenze für die Fahrzeuge ist offenbar nicht mehr vorgesehen. In früheren Entwürfen war noch ein maximaler Netto-Listenpreis von 45.000 Euro im Gespräch gewesen. Die neue Regelung verzichtet auf diese Einschränkung, was insbesondere für teurere Modelle relevant ist. Das Programm gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen werden nicht berücksichtigt.

Rückkehr eines gestoppten Programms

Die Ampelkoalition hatte ihre frühere E-Auto-Prämie Ende 2023 abrupt beendet, nachdem die Haushaltsmittel ausgeschöpft waren. In der Folge war der Absatz batterieelektrischer Fahrzeuge in Deutschland deutlich eingebrochen. Die nun geplante Neuauflage gilt als Reaktion auf diese Entwicklung und soll den stagnierenden Markt wiederbeleben.

Parallel bleibt auch die Steuerbefreiung für Elektroautos in Kraft. Sie wurde im Herbst 2025 verlängert und soll zusätzliche Anreize schaffen. Laut Angaben des Umweltministeriums stammten im Jahr 2025 rund 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. Die Regierung sieht die Förderung daher auch als Unterstützung der heimischen Automobilindustrie.

Nächste Schritte

Nach der Vorstellung am Montag soll die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst danach können Hersteller und Händler ihre Informationsangebote anpassen. Branchenvertreter rechnen damit, dass das Interesse an Elektrofahrzeugen im Frühjahr wieder anzieht, sobald konkrete Antragsbedingungen vorliegen.

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