Südtirol sperrt diese Pass-Straßen: Verbot für Motorsport, Touren, Rallyes, Ausfahrten

Verbot für Motorsport, Touren, Rallyes, Ausfahrten
Südtirol sperrt diese Pass-Straßen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.07.2026
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Sebastien Buemi - Red Bull - Showrun - Gotthard-Pass - RB8 - 2017
Foto: Red Bull

Von der Regelung betroffen sind zahlreiche Staats- und Landesstraßen, darunter bekannte Alpenpässe wie das Stilfserjoch, das Timmelsjoch, der Jaufenpass, das Grödnerjoch, das Sellajoch und der Karerpass. Hinzu kommen weitere Straßen in den Dolomiten, im Gadertal, Sarntal und in mehreren Naturpark- und Hochgebirgsregionen. Neben den unten aufgeführten Straßen gilt das Verbot außerdem in Gebieten oberhalb von 1.600 Metern. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden weitere Straßen oder einzelne Abschnitte einbeziehen, wenn deren Verlauf als ungeeignet eingestuft wird oder Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit beziehungsweise des lokalen Verkehrs bestehen.

Diese Veranstaltungen sind verboten

Verboten sind sowohl Motorsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter als auch organisierte Ausfahrten ohne Zeitnahme oder Rangliste. Entscheidend ist nach Auffassung der Landesregierung vielmehr, ob eine Veranstaltung einen organisatorischen Rahmen besitzt – also wenn eine gemeinsame Ausfahrt von einem Verein, Club, Unternehmen oder Veranstalter geplant, beworben oder koordiniert wird und eine gemeinsame Route oder Etappenführung vorgesehen ist.

Damit fallen auch organisierte Motorrad- oder Oldtimer-Ausfahrten unter die Regelung. Auch Gleichmäßigkeitsfahrten werden ausdrücklich erfasst. Die Landesregierung stuft sie als Motorsportveranstaltungen ein, wenn sie auf einem Regelwerk mit Zeitvorgaben, Kontrollen oder einer Wertung beruhen. Entscheidend sei dabei nicht die gefahrene Geschwindigkeit, sondern die vergleichende Bewertung der Teilnehmer.

Diese Strecken sind verboten

Die aufgeführten Straßen stellen keine endgültige Liste dar. Im Genehmigungsverfahren können auch weitere Straßen oder einzelne Abschnitte von Motorsportveranstaltungen ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ihre Streckenführung ungeeignet ist oder Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit beziehungsweise erhebliche Auswirkungen auf den örtlichen Verkehr bestehen. Außerdem gilt der Beschluss auch für Anträge, über die beim Inkrafttreten noch nicht endgültig entschieden worden war. Bereits erteilte Genehmigungen bleiben davon unberührt.

Diese Antriebe sind verboten

Der Beschluss gilt für Veranstaltungen mit Autos, Motorrädern, Kleinkrafträdern und landwirtschaftlichen Maschinen. Erfasst werden außerdem Oldtimer sowie Fahrzeuge von historischem Interesse oder mit Sammlerwert.

Zwischen Verbrennungs-, Hybrid- und Elektroantrieb unterscheidet die Landesregierung ausdrücklich nicht.

Das sind die Verbots-Gründe

Im Mittelpunkt stehen der Schutz sensibler Natur- und Landschaftsräume, die Verkehrssicherheit sowie ein möglichst störungsfreier Verkehrsfluss. Im Beschluss heißt es, Motorsportveranstaltungen brächten "Gefahren für die öffentliche Sicherheit" mit sich und beeinträchtigten "den öffentlichen Verkehrsdienst sowie die Flüssigkeit des ordentlichen Verkehrs".

Darüber hinaus verweist die Landesregierung auf den UNESCO-Welterbestatus der Dolomiten sowie auf Naturparks, Landschaftsschutzgebiete und weitere gesetzlich geschützte Flächen. Diese Gebiete müssten dauerhaft erhalten und vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden.

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