Im Anschluss an die dreijährige Neuwagengarantie können Fahrzeughalter das Programm namens Suzuki Pro jährlich kostenlos verlängern lassen. Dies erfolgt automatisch mit jeder regelmäßig durchgeführten Wartung bei einem autorisierten Suzuki-Partner.
Die Obergrenze liegt bei einem Fahrzeugalter von acht Jahren oder einer maximalen Laufleistung von 140.000 Kilometern. Eine Ausnahme bilden die Modelle Across und Swace, bei denen die Kilometergrenze bei 120.000 liegt. Die Garantie gilt jeweils bis zur nächsten fälligen Inspektion, die nach zwölf Monaten oder nach 20.000 Kilometern (15.000 km bei Across und Swace) ansteht.
Einstieg auch für Gebrauchtwagen möglich
Die Garantie steht nicht nur Neuwagenkäufern offen. Auch Besitzer älterer Suzuki-Modelle oder Fahrzeuge mit lückenhafter Wartungshistorie können in die Suzuki-Pro-Garantie aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Suzuki-Pro-Check in einer Vertragswerkstatt. Werden dabei Mängel oder versäumte Serviceintervalle festgestellt, müssen diese vor der Aufnahme in das Garantieprogramm vom Fahrzeughalter kostenpflichtig nachgeholt werden.
Modelle mit Dieselmotor sind allerdings grundlegend ausgeschlossen. Laut Hersteller umfasst die Garantie die wesentlichen Baugruppen wie Motor, Kraftstoffanlage, Getriebe, Bremsanlage, Lenkung und einen Großteil der elektrischen Komponenten.
Das Garantieprogramm ist an das Fahrzeug gebunden und wird bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen. Suzuki gibt an, dass dies zum Werterhalt des Fahrzeugs beitragen soll. Im Garantiefall werden nach Angaben des Herstellers ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet. Mit diesem Vorgehen folgt Suzuki einem Trend, den auch andere Hersteller wie Toyota mit ähnlichen, an die Wartung gekoppelten Garantieprogrammen verfolgen.





