Als Suzuki Deutschland im Sommer 2024 den Verkauf des Jimny auf dem hiesigen Markt endgültig stoppte, war der kleine Geländewagen offiziell Geschichte. Der Hersteller verwies auf die europäischen Vorgaben zu Emissionen und Sicherheit. Der Jimny erfülle weder aktuelle Abgasnormen noch die neuen GSR-Vorschriften, die unter anderem Notbremsassistenten, Tempowarnungen und erweiterten Fußgängerschutz verlangen. Zusätzlich belasteten seine CO₂-Werte die Flottenbilanz. In einer Stellungnahme erklärte Suzuki Deutschland, der Verkauf sei daher unzulässig, auch bei Fahrzeugen, die nie für den europäischen Markt zugelassen waren. Gleichzeitig kündigte die deutsche Tochter an, gegen Parallelimporte mit markenrechtlichen Mitteln vorzugehen.
Heftige Preisaufschläge
Trotzdem tauchten weiter Jimny in deutschen Autobörsen auf. Händler ließen Fahrzeuge aus Ländern wie den Emiraten oder Indien einführen und boten sie (zu deutlich höheren Preisen) an. Während Suzuki in anderen EU-Ländern lange kaum einschritt, verfolgte die deutsche Landesgesellschaft diesen Handel konsequent. Ab August 2025 folgten einstweilige Verfügungen, verbunden mit hohen Strafandrohungen. Teilweise forderte Suzuki sogar die Herausgabe der Fahrzeuge mit dem Hinweis auf eine spätere Vernichtung.
Ein besonders sichtbares Beispiel für den Graumarkt kam aus Italien. Dort begann der Importeur Fioravanti Motors, den in Indien gebauten fünftürigen Jimny Alpha in die EU zu holen. Auch deutsche Interessenten griffen zu, nachdem ähnliche Angebote hierzulande durch das Einschreiten von Suzuki Deutschland gestoppt worden waren.
Signal vom Landgericht München
Während in Italien verkauft wurde, landete der Streit in Deutschland vor Gericht. Ein Händler setzte sich gegen eine von Suzuki erwirkte einstweilige Verfügung zur Wehr. Vor dem Landgericht München I argumentierte der Anwalt des Händlers, Dr. Maximilian Ott, dem Konzern sei bekannt, dass in andere Märkte gelieferte Fahrzeuge in die EU weiterverkauft würden. Da Suzuki in vielen Ländern dagegen nicht vorgehe, könne die deutsche Tochter keinen Sonderweg einschlagen. Das Gericht folgte dieser Linie und hob die Verfügung auf.
Ausschlaggebend war auch, dass eine persönliche schriftliche Erklärung von Konzernchef Toshihiro Suzuki erst verspätet eingereicht worden war und daher nicht mehr berücksichtigt wurde. Der japanische Unternehmenschef hatte darin betont, Suzuki wolle den Schutz seiner Markenrechte weltweit durchsetzen. Nach dem Beschluss aus München hält der Konzern an dieser Haltung fest.
Damit ist der rechtliche Status der Jimny-Importe weiter offen. Einerseits bleibt der Geländewagen in Europa offiziell aus dem Programm genommen, andererseits zeigt das Urteil, dass der markenrechtliche Hebel nicht in jedem Fall greift. Fortsetzung folgt.












