Todesfahrt mit Mercedes G-Klasse in Stuttgart: Kokain konsumiert - diese Strafe folgt

Todesfahrt mit Mercedes G-Klasse in Stuttgart
Fahrer hatte Kokain konsumiert - das ist die Strafe

ArtikeldatumVeröffentlicht am 21.05.2026
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GERMANY-ACCIDENT-CRIME
Foto: AFP

Im Prozess um den tödlichen Unfall an der Stadtbahnhaltestelle Olgaeck in Stuttgart hat das Amtsgericht Stuttgart den Unfallfahrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 43-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Unfall hatte sich am 2. Mai 2025 im Bereich der stark frequentierten Haltestelle nahe der Stuttgarter Innenstadt ereignet. Der Mann war mit einer Mercedes G-Klasse von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau starb später an ihren Verletzungen, acht weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Augenzeugen und Einsatzkräfte berichteten damals von chaotischen Szenen mit schreienden Verletzten und weinenden Kindern.

Fahrer räumt Kokain-Konsum ein

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, am Tag vor der Fahrt Kokain konsumiert und zusätzlich Schlafmittel eingenommen zu haben. Er erklärte, er habe sich am Unfalltag dennoch fahrfähig gefühlt. "Ich hätte nicht fahren dürfen", sagte der Mann vor Gericht. Er habe unterschätzt, dass die Substanzen auch am Folgetag noch Auswirkungen haben könnten. Nach eigenen Angaben habe er keine Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit gehabt. Andernfalls hätte er sich nicht ans Steuer gesetzt und auch nicht seinen fünfjährigen Sohn mitgenommen.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Fahrer zunächst an einer Ampel gehalten hatte und anschließend mit vergleichsweise geringer Geschwindigkeit anfuhr. Laut Anklage betrug die Geschwindigkeit maximal 34 km/h. Kurz darauf kam der Geländewagen nach links von der Fahrbahn ab, durchbrach ein Geländer und geriet in den abgesperrten Bereich der Haltestelle. Mehrere Passanten wurden erfasst.

Frau zweimal überrollt

Eine zentrale Rolle im Verfahren spielte die Rückwärtsbewegung des Fahrzeugs nach dem ersten Aufprall. Nach Darstellung der Ermittler kam der Wagen zunächst an einer Treppe zur Haltestelle zum Stillstand. Die später verstorbene 46-Jährige lag zu diesem Zeitpunkt hinter dem Vorderrad des Fahrzeugs. Der Angeklagte legte anschließend den Rückwärtsgang ein und überrollte die Frau erneut. Nach Angaben des ermittelnden Polizeibeamten ergab die Obduktion später, dass erst diese Rückwärtsbewegung die tödlichen Verletzungen verursachte.

Der Fahrer schilderte die Situation als Panikreaktion. Er habe wahrgenommen, dass sich sein Fahrzeug auf einem Fußgängerweg befand, und versucht, möglichst schnell wieder auf die Straße zurückzukommen. Im Nachhinein sei ihm klar, dass die einzig richtige Reaktion gewesen wäre, sofort auszusteigen und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Dazu sei er in diesem Moment jedoch nicht in der Lage gewesen.

Erinnerungslücken

An den eigentlichen Unfallhergang kann sich der Mann nach eigenen Angaben nur bruchstückhaft erinnern. Seine Erinnerung ende nach dem Anfahren an der Ampel und setze erst wieder ein, nachdem die Menschen bereits erfasst worden seien. "Das Gehirn hat diese Sekunden gelöscht", sagte der Angeklagte im Gerichtssaal.

Während des Prozesses wandte sich der 43-Jährige mehrfach direkt an die Angehörigen der Opfer. Er bat um Entschuldigung und erklärte, dass er die Verantwortung für das Geschehen trage. Zugleich betonte er, dass er niemandem habe schaden wollen. Mehrfach stockte ihm während seiner Aussage die Stimme.

Die Eltern der getöteten Frau verfolgten den Prozess im Zuschauerraum. Ebenfalls anwesend war der Vater eines verletzten Kindes. Die Angehörigen äußerten sich öffentlich nicht zum Verfahren. Ihr Anwalt erklärte vor Beginn der Verhandlung lediglich, es gehe ihnen "den Umständen entsprechend gut".

Schadensersatz und Bewährungsstrafe

Das Gericht folgte mit dem Strafmaß einer zweijährigen Haftstrafe weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich wurde der Angeklagte zur Zahlung von insgesamt 400.000 Euro Schadensersatz an die Opfer und Hinterbliebenen verpflichtet. Darüber hinaus muss er regelmäßig nachweisen, dass er weiterhin drogenfrei lebt. Sein Führerschein bleibt für mindestens neun Monate eingezogen.

Nach Angaben seines Verteidigers befindet sich der Mann seit dem Unfall in psychotherapeutischer Behandlung. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, seit dem Tag des Unfalls keine Drogen mehr konsumiert zu haben. Er lasse regelmäßig Haarproben untersuchen und könne seine Abstinenz lückenlos belegen. Zu Details seines früheren Konsums äußerte er sich nicht, da gegen ihn zusätzlich ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten läuft.

Fazit