USA: Verbot für Ausstattungs-Features im Abo

Ausstattungs-Features im Abo
New Jersey plant Verbot

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022
Sitzheizung
Foto: Daimler

Immer stärker versuchen Autohersteller ihren Kunden Ausstattungsoptionen im Fahrzeug per Abo schmackhaft zu machen – also on demand. So ist beispielsweise die Hardware für eine Sitzheizung bereits im Fahrzeug verbaut, genutzt werden kann diese aber nur, wenn der Kunde über ein Abomodell oder eine Einmalgebühr dafür bezahlt. Speziell dem Abomodell will der US-Bundesstaat New Jersey jetzt einen Riegel vorschieben. Diskutiert wird derzeit ein Gesetzentwurf, der diese Praxis verbieten soll. Kostenpflichtige dauerhafte Freischaltungen von Ausstattungsfunktionen stehen nicht in der Kritik.

Laufende Kosten entscheidend

Das angestrebte Gesetz soll Autoherstellern untersagen, Geld für die temporäre Nutzung von Hardware zu verlangen, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs verbaut war. Explizit erwähnt wird dabei das oben genannte Beispiel für eine Sitzheizung. Generell soll das Gesetz alle Komponenten betreffen, deren Nutzung keine fortlaufenden Kosten verursachen. Streaming- oder Telematikdienste wären demnach von diesem Verbot ausgenommen. Die Autohersteller müssten also nachweisen, dass ein für einen bestimmten Zeitraum freigeschalteter Dienst oder ein temporär freigeschaltetes Feature tatsächlich zusätzliche laufende Kosten verursacht.

Beobachter sehen bereits hier eine große Grauzone. Zum Freischalten neuer Funktionen muss das Fahrzeug in der Regel über eine Internetverbindung – Updates erfolgen Over-the-Air – verfügen, die in den meisten Fällen kostenpflichtig ist. Autohersteller könnten mit den laufenden Kosten für diese Netzanbindung argumentieren und so doch Geld für das Freischalten von Hardwarefunktionen verlangen.

Rund um den Gesetzentwurf werden natürlich auch Geldbußen für Verstöße dagegen erörtert. Geplant sind nach aktuellem Diskussionsstand Strafen von 20.000 Dollar. Unklar bleibt dabei aber, ob sich diese Strafzahlung auf ein Auto oder ein Abo beziehen soll.