Ein Zeuge beobachtete den Unfall aus einer Gondel der Hoadlbahn. Wie die Feuerwehr Axams via Facebook mitteilte, sah er, wie das Fahrzeug von einer Alm über das steile Gelände auf die Skipiste abstürzte. Weil zunächst unklar war, ob sich Menschen im Geländewagen befanden, alarmierte die Leitstelle Tirol ein größeres Aufgebot an Einsatzkräften.
Feuerwehr rückte mit Bergrettung und Hubschrauber aus
Neben der Feuerwehr Axams wurden auch die Feuerwehr Götzens mit technischem Rettungsgerät, die Bergrettung Axams sowie der Rettungshubschrauber Christophorus 1 zur Einsatzstelle geschickt. Unterdessen meldete sich der Besitzer des Geländewagens telefonisch bei der Feuerwehr.
Er erklärte, dass sich zum Zeitpunkt des Absturzes niemand im Fahrzeug befunden hatte. Daraufhin konnten alle nicht mehr benötigten Einsatzkräfte ihre Anfahrt abbrechen.
Wer setzte das Fahrzeug in Bewegung
Nach Angaben der Feuerwehr war der Geländewagen auf einer Alm abgestellt worden. Dort soll ein Pferd gegen das Fahrzeug getreten haben. Dadurch setzte sich der unbesetzte Wagen in Bewegung und stürzte mehrere Meter über das abschüssige Gelände bis auf die darunterliegende Skipiste.
Die Feuerwehr Axams kontrollierte noch, ob Öl oder Benzin ausgetreten war, dann konnte der Besitzer seinen ramponierten Suzuki Jimny abtransportierten. Gegen 12:20 Uhr war der Einsatz beendet. Unklar ist, inwieweit die Polizei Ermittlungen gegen das Pferd aufgenommen hat, sicher wird auf den "Klepper" keine große Strafe zukommen.
Wäre das Pferd ein Mensch
Wäre das Fahrzeug dagegen vorsätzlich von einem Menschen beschädigt worden, hätte in Österreich der Straftatbestand der Sachbeschädigung (§ 125 StGB) gegriffen. Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen.

Der ziemlich zerstörte Suzuki Jimny konnte von seinem Besitzer geborgen werden.
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nicht nach einem festen Bußgeldkatalog, sondern nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Täters. Bei einem hohen Schaden oder weiteren erschwerenden Umständen können zudem strengere Strafvorschriften zur Anwendung kommen. Unabhängig vom Strafverfahren kann der Geschädigte außerdem Schadenersatz für die Reparaturkosten verlangen.





