Zu versteuerndes Einkommen für E-Auto-Förderung: Das darf man verdienen

Zu versteuerndes Einkommen für E-Auto-Förderung
Das darf man verdienen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.01.2026
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E-Auto Förderung Geld
Foto: deepblue4you via Getty Images

Familien mit Kindern könnten einen Zuschlag erhalten, voraussichtlich etwa 5.000 Euro pro Kind. Diese Erhöhung ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen.

Um in den Genuss der E-Auto-Förderung zu kommen, ist nicht das Bruttogehalt, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE) maßgeblich. Diese Kennzahl ist deutlich niedriger, weil das Finanzamt zahlreiche Pauschalen, Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen abzieht, bevor es die Steuer berechnet.

So viel dürfen Sie für die E-Auto-Förderung verdienen

Ein Beispiel zeigt, wie stark sich das zu versteuernde Einkommen vom tatsächlichen Gehalt unterscheidet.
Ein verheiratetes Paar verdient gemeinsam 110.000 Euro brutto im Jahr. Nach Abzug der pauschalen Werbungskosten von 1.230 Euro, der Sonderausgabenpauschale von 72 Euro, von Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 5.000 Euro und außergewöhnlichen Belastungen von 2.500 Euro bleiben rund 101.200 Euro übrig.

Für das Steuerjahr 2025, das bei der Antragstellung im Jahr 2026 voraussichtlich herangezogen wird, gelten Kinderfreibeträge von 9.600 Euro pro Kind. Hat das Paar zwei Kinder, wird das Einkommen also um 19.200 Euro reduziert. Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit etwa 82.000 Euro.

Damit läge der Haushalt leicht oberhalb der geplanten Fördergrenze von 80.000 Euro. Sollte jedoch – wie politisch diskutiert – ein Zuschlag von 5.000 Euro pro Kind eingeführt werden, würde die Fördergrenze auf 90.000 Euro steigen. Das Paar mit zwei Kindern bliebe dann innerhalb der E-Auto-Prämie.

Das Beispiel zeigt, dass selbst bei einem sechsstelligem Bruttoeinkommen Familien durch Freibeträge und mögliche Zuschläge noch förderfähig sein können, während kinderlose Haushalte bereits deutlich früher aus der Förderung fallen würden.

Ab dem Steuerjahr 2026 steigen die Kinderfreibeträge voraussichtlich auf 12.684 Euro pro Kind, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen künftig noch stärker reduziert. Für künftige Förderjahre könnten Familien dadurch leichter innerhalb der Einkommensgrenze bleiben, wenn das E-Auto erst 2027 gekauft wird.

Was noch unklar ist

Für den Förderantrag soll nach aktuellem Stand der letzte Einkommensteuerbescheid maßgeblich sein. Dort ist das zu versteuernde Einkommen klar ausgewiesen. Antragsteller müssen diese Zahl voraussichtlich bei der Beantragung angeben oder ihren Bescheid digital hochladen.

Unklar bleibt, wie bei unverheirateten Paaren oder Haushalten mit mehreren Steuerbescheiden verfahren wird. Auch die genaue Höhe der Kinderzuschläge steht noch nicht fest. Diese Details werden erst mit der endgültigen Förderrichtlinie geregelt.

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