Innerhalb von vier Tagen registrierte die Kantonspolizei Bern sechs Fahrzeuge, die nach Schweizer Recht im Raserbereich unterwegs gewesen sein sollen. Besonders auffällig war ein Autofahrer aus Großbritannien, der mit 196 km/h statt der erlaubten 80 km/h gemessen wurde.
Die Messungen fanden zwischen dem 2.7.und 5.7.2026 in Gadmen (Gemeinde Innertkirchen) statt. Zum Einsatz kam eine "semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage", also ein mobiler automatische Blitzer. Nach Auswertung der Daten leitete die Polizei Ermittlungen gegen alle betroffenen Fahrer ein.
Was bedeutet "Raserbereich" in der Schweiz?Der Begriff "Raserbereich" stammt aus der Kommunikation der Schweizer Polizei und bezeichnet Geschwindigkeiten, bei denen der Verdacht auf ein sogenanntes Raserdelikt besteht. Juristisch ist im Schweizer Straßenverkehrsgesetz vom Raserdelikt die Rede (s.u.)
Britischer Fahrer später von anderer Polizei gestoppt
Nach Angaben der Kantonspolizei Bern wurde der britische Fahrer nach Abzug der gesetzlichen Messtoleranz mit 196 km/h erfasst. Damit lag seine Geschwindigkeit 116 km/h über dem zulässigen Tempolimit. Im Zuge der Ermittlungen konnte der mutmaßliche Fahrer, ein 42 Jahre alter Brite, später von der Kantonspolizei Graubünden angehalten werden. Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland hat nun die Ermittlungen und das Verfahren gegen den Fahrer übernommen.
Neben diesem Fall registrierten die Beamten fünf weitere Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Sie wurden nach Abzug der Toleranz mit Geschwindigkeiten zwischen 140 und 171 km/h gemessen. Wer diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Messung steuerte, ist nach Angaben der Behörden noch Gegenstand laufender Ermittlungen.
Erneut schwerer Raserfall in der Schweiz
Der Vorfall reiht sich in mehrere schwere Geschwindigkeitsverstöße der vergangenen Tage ein. Erst vor wenigen Tagen stoppte die Schweizer Polizei einen 22-jährigen Autofahrer mit deutschem Kennzeichen, der mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von rund 172 km/h durch den Gotthard-Straßentunnel gefahren sein soll.
Er soll dabei insgesamt 21 Überholmanöver über die doppelte Sicherheitslinie durchgeführt haben. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, zudem musste er mehrere Tausend Franken als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Was Rasern aus dem Ausland in der Schweiz droht
Anders als häufig angenommen, bleiben ausländische Autofahrer nach einer Rückkehr in ihr Heimatland nicht automatisch ohne Konsequenzen. Die Schweizer Polizei kann Fahrer auch nachträglich ermitteln. Je nach Schwere des Verstoßes drohen neben einem Strafverfahren weitere Maßnahmen.
Bei besonders schweren Fällen können die Behörden das Fahrzeug unmittelbar sicherstellen. Das zeigen mehrere aktuelle Verfahren aus der Schweiz, bei denen Autos beschlagnahmt und Fahrverbote ausgesprochen wurden. Schweizer Raserrecht gilt unabhängig vom Kennzeichen.
Das sogenannte Raserdelikt wurde in der Schweiz eingeführt, um besonders gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen härter zu ahnden. Außerorts gilt bereits eine Überschreitung von mindestens 60 km/h als Raserfall. In einem Bereich mit Tempo 80 wird diese Grenze somit ab einer Geschwindigkeit von 140 km/h erreicht.
Mit den gemessenen 196 km/h lag der britische Fahrer deutlich über dieser Schwelle. Auch die übrigen gemessenen Fahrzeuge bewegten sich mit bis zu 171 km/h teilweise im Bereich eines Raserdelikts. Ob sämtliche Fälle diese Voraussetzungen erfüllen, müssen die laufenden Ermittlungen klären.





