In 6 Minuten durch den Gotthard-Tunnel: Deutscher überholt 21-mal mit 171 km/h

In 6 Minuten durch den Gotthard-Tunnel
Deutscher überholt 21-mal mit 171 km/h

ArtikeldatumVeröffentlicht am 10.07.2026
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Gotthard-Tunnel Raser
Foto: KI-generiertes Bild / Wittich

Der Vorfall ereignete sich am frühen Mittwochmorgen (8.7.2026) auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Süden. Bereits kurz vor dem Nordportal des Gotthard-Tunnels fiel der Fahrer der Polizei auf. Nach Angaben der Ermittler überholte er dort mindestens einen Pkw rechts über eine Sperrfläche. Im Tunnel überholte der Mann nach Angaben der Kantonspolizei Uri trotz doppelter Sicherheitslinie insgesamt 21 Fahrzeuge und fuhr mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h durch die Tunnelröhre. Dort gilt ein Tempolimit von 80 km/h und Überholverbot.

Der Fahrer konnte nach der Tunneldurchfahrt von der Kantonspolizei Tessin angehalten und anschließend den Kollegen aus Uri übergeben. Ein Drogenschnelltest fiel später positiv aus.

Fahrverbot und Strafverfahren

Die Staatsanwaltschaft Uri ermittelt unter anderem wegen einer "qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung". Der sogenannte Rasertatbestand greift in der Schweiz auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bereits ab einer Überschreitung von 60 km/h. Mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h lag der 22-Jährige rund 92 km/h über dem Tempolimit.

Das Schweizer Straßenverkehrsgesetz sieht für solche Fälle eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Hinzu können eine einkommensabhängige Geldstrafe sowie ein mindestens zweijähriger Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Da der Beschuldigte einen deutschen Führerschein besitzt, gilt stattdessen zunächst das bereits ausgesprochene Fahrverbot für die Schweiz. In besonders schweren Fällen kann ein Gericht zudem die Einziehung des Tatfahrzeugs anordnen.

Erschwerend könnten im laufenden Verfahren die zahlreichen Überholmanöver im Gegenverkehr, das Rechtsüberholen über eine Sperrfläche vor dem Tunnel sowie der positive Drogenschnelltest berücksichtigt werden. Ob sich der Verdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluss bestätigt, müssen die noch ausstehenden Blutuntersuchungen zeigen.

So wird der Gotthard-Straßentunnel überwachtDer Gotthard-Straßentunnel verbindet Göschenen im Kanton Uri mit Airolo im Kanton Tessin und zählt mit einer Länge von 16,9 Kilometern zu den längsten Straßentunneln Europas. Als wichtigste Nord-Süd-Verbindung der Schweiz wird er täglich von mehreren Tausend Fahrzeugen genutzt. Im Tunnel gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, zudem besteht auf der zweispurigen Röhre mit Gegenverkehr ein absolutes Überholverbot.

Mehr als 100 Kameras sowie zahlreiche Sensoren überwachen den Verkehr rund um die Uhr, sodass Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder verbotene Überholmanöver in der Regel nachvollzogen werden können.

Vergleichbare Fälle endeten bereits mit Haftstrafen

Schweizer Gerichte ahnden vergleichbare Raserdelikte regelmäßig mit empfindlichen Strafen. So wurde ein deutscher Autofahrer, der mit bis zu 200 km/h durch mehrere Schweizer Kantone und den Gotthard-Tunnel gefahren war, zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, von denen zwölf Monate unbedingt zu verbüßen waren. In einem weiteren Fall verhängte ein Gericht wegen mehrerer verbotener Überholmanöver im Gotthard-Tunnel eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Bereits im August 2025 wurde ein Motorradfahrer aus Großbritannien nach 47 verbotenen Überholmanövern im Tunnel gestoppt. Gegen ihn leitete die Polizei ein Strafverfahren ein, verhängte ein lebenslanges Fahrverbot für die Schweiz und stellte eine einkommensabhängige Geldstrafe in Aussicht, die nach damaligen Schätzungen bei rund 13.000 Euro liegen konnte.

Wie das Verfahren gegen den 22-Jährigen ausgeht, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft Uri beziehungsweise später das zuständige Gericht.

Hat die Fahrt auch in Deutschland Folgen?

Unmittelbare Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot in Deutschland löst der Verstoß grundsätzlich nicht aus. Die in der Schweiz verhängten Sanktionen gelten zunächst nur dort.

Anders kann es aussehen, wenn der Fahrer in der Schweiz rechtskräftig wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt wird oder Zweifel an seiner Fahreignung entstehen. In diesem Fall können die Schweizer Behörden Informationen an die deutschen Behörden übermitteln. Die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann daraufhin prüfen, ob auch in Deutschland Maßnahmen erforderlich sind. Diese reichen je nach Sachlage von einer ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Anm. d. Red.: Bei dem Aufmacherfoto handelt es sich um ein Schmuckbild, es stellt weder eine konkrete Szenerie noch die realen Fahrzeuge dar.

Fazit