Die Länderkammer fordert die Bundesregierung damit auf, die Vergabe von Kfz-Kennzeichen weiter zu liberalisieren und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO) zu überarbeiten. Eine direkte Rechtsänderung ist das noch nicht. Zunächst handelt es sich um eine Entschließung, also um eine politische Aufforderung an den Bund.
Weniger Hürden für neue Kennzeichen
Hintergrund ist eine Initiative des Landes Hessen. Sie zielt darauf, zusätzliche Kennzeichen innerhalb eines bestehenden Zulassungsbezirks leichter zu ermöglichen. Nach Auffassung der Initiatoren soll es künftig nicht mehr an bisherigen Hürden scheitern, wenn Städte und Gemeinden ein eigenes Kürzel beantragen wollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, Länder und kommunale Ebene in einem Überarbeitungsprozess frühzeitig einzubeziehen.
Schon seit der Kennzeichen-Reform von 2012 gibt es mehr Freiheiten bei den Kennzeichen. Damals wurde vor allem die Rückkehr alter, durch Kreisreformen weggefallener Kürzel ermöglicht. Der aktuelle Vorstoß geht darüber hinaus, weil es diesmal nicht um historische Kürzel geht, sondern um neue Kennzeichen für Städte, die bisher keine eigene Ortskennung haben.
Mittelstädte sollen neue Kennzeichen erhalten
Ausgangspunkt der Debatte ist ein Projekt des Heilbronner Wissenschaftlers Ralf Bochert. Er schlägt vor, Mittelstädten mit etwa 20.000 bis 100.000 Einwohnern eigene Kennzeichen zu ermöglichen. Nach Angaben der Hochschule Heilbronn könnten davon bundesweit 320 Städte und Gemeinden profitieren. Gleichzeitig haben nach früheren Erhebungen und Berichten bereits mehr als 100 Kommunen Interesse an einem eigenen Kürzel bekundet.
Genau daran knüpft auch die hessische Initiative an. Die Befürworter argumentieren, dass Kennzeichen für viele Menschen mehr sind als reine Verwaltungscodes. Sie sehen darin ein sichtbares Zeichen regionaler Identifikation und ein Instrument für die Wahrnehmung von Städten nach außen. Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori sagte im Bundesrat, ein Kennzeichen stehe für viele Menschen für Verbundenheit mit ihrer Stadt und ihrer Region.
Der Beschluss aus Berlin bedeutet für diese Orte aber noch keine unmittelbare Einführung. Erst wenn die Bundesregierung die Fahrzeug-Zulassungsverordnung tatsächlich ändert, kann aus der politischen Forderung neues Recht werden. Wichtig ist deshalb vor allem der nächste Schritt. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung. Ob, wann und in welcher Form sie den Vorschlag aufgreift, ist offen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Damit bleibt die Kennzeichenliberalisierung politisch zwar auf dem Weg, juristisch aber noch in der Vorstufe.












