Für Fans des typischen AMG-Sounds brechen leise Zeiten an. Wie Elektroauto-News berichtet, wird Mercedes-AMG in den kommenden Monaten mehrere Modelle auslaufen lassen, weil sie die künftigen Geräuschvorgaben nicht mehr erfüllen. Grundlage für den Bericht soll ein internes Schreiben des Produkt-Managements Mercedes-Benz Deutschland (MBD) mit Datum vom 20. Oktober 2025 sein.
Dem Bericht zufolge nennt das Schreiben konkrete Produktionsenddaten für mehrere Baureihen. Der Schritt sei keine strategische Entscheidung gegen bestimmte Modelle, sondern eine Folge der ab 2026 geltenden Lärmvorschriften. Die neue Regulierung zwingt Hersteller, sportliche Fahrzeuge deutlich leiser zu machen. Im Fall von AMG betrifft das den typischen Charakter einiger Modelle.
Warum AMG bald umsteuern könnte
Hintergrund sei die UN-Regel R51.03, deren dritte Phase ("Phase 3") am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Sie legt fest, wie laut ein Fahrzeug bei der Vorbeifahrt maximal sein darf, und senkt die Grenzwerte gegenüber der bisherigen Stufe weiter ab. Zusätzlich werden die Prüfverfahren verschärft: Neben der genormten Vorbeifahrtmessung greifen ergänzende Kontrollen unter realistischeren Fahrbedingungen. Die sogenannten ASEP-Vorgaben ("Advanced Sound Emission Provisions") sollen verhindern, dass Hersteller ihre Fahrzeuge gezielt nur für die Messsituation optimieren.
Sportliche Fahrzeuge geraten dadurch besonders unter Druck. Hochdrehende Motoren, mehrstufige Abgasanlagen und aktive Klappensteuerungen sorgen zwar für einen satten Klang, erschweren aber die Einhaltung der neuen dB(A)-Grenzen.
Diese Modelle sollen auslaufen
Laut des internen Schreibens solle die Produktion des Mercedes-AMG C 43 4-Matic (Baureihe 206.x87), des Mercedes-AMG GLC 43 4-Matic (Baureihe 254.x87) und des Mercedes-AMG GLA 35 4-Matic (Baureihe 247.751) Ende Februar 2026 auslaufen. Die stärkeren Plug-in-Hybride Mercedes-AMG C 63 S E Performance (206.x80) und Mercedes-AMG GLC 63 S E Performance (254.x80) dürften noch bis Ende Mai 2026 gebaut werden.
Der Mercedes-AMG GLA 45 S 4-Matic+ (Baureihe 247.754) bleibt hingegen vorerst im Programm. Händler wurden laut Rundschreiben angewiesen, keine Aufträge über die genannten Termine hinaus anzunehmen. Über mögliche Nachfolgeprodukte wolle Mercedes-Benz Deutschland rechtzeitig informieren.
Ein AMG-Sprecher gab auf Nachfrage von auto motor und sport allerdings an, dass die Aussagen so nicht stimmen würden. Eine Lärmrichtlinie würde nicht dazu führen, dass Mercedes-AMG Modelle streiche. Zu kommenden Produkten oder Internas äußert sich der Hersteller jedoch nicht.
Was steckt hinter UN R51.03?
Die UN-Regel R51.03 stammt von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und legt einheitliche Mess- und Grenzwerte für das Außengeräusch von Kraftfahrzeugen fest. Ziel ist es, die Lärmbelastung im Straßenverkehr zu reduzieren, die in Europa laut Studien Millionen Menschen betrifft.
Die Europäische Union setzt die UN-Regel über die Verordnung (EU) 540/2014 und die Änderungsrichtlinie 2018/798 in nationales Recht um. Für die Hersteller bedeutet das: Was künftig auf den Markt kommt, muss leiser sein – unabhängig davon, ob ein Fahrzeug elektrisch, von einem Hybridsystem oder klassisch mit Verbrennungsmotor angetrieben wird.
Hinweis: In der Fotoshow verraten wir Ihnen, wie sich das Mercedes-AMG C 63 S E Performance T-Modell im Test geschlagen hat.












