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Verkehrsregeln im Ausland
Pünktlich zum Beginn der Urlaubssaison warnt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) davor, die bei den europäischen Nachbarn oft drastisch höheren Bußgelder nicht zu unterschätzen.
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EU will Verkehrs-Verstöße stärker verfolgen

Abstand, Überholen, Unfälle, Rettungsgasse & Co. Diese Verkehrs-Verstöße sollen EU-weit verfolgt werden

Die EU-Kommission will Verkehrsverstöße im europäischen Ausland verstärkt verfolgen und auch den EU-weiten Führerschein-Entzug forcieren.

Nach Angaben der Europäischen Union werden rund 40 Prozent aller grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte nicht verfolgt, beziehungsweise bleiben straflos. Das will die Kommission nun in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten ändern und schlägt zudem vor, dass auch Führerscheine nach Verkehrsdelikten im Ausland entzogen werden können.

Parken Politesse
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Mehr Verkehrsdelikte werden verfolgt

Die Vielzahl der nicht geahndeten Verkehrsdelikt beruhe darauf, dass die Täter im Ausland nicht ermittelt werden können, so die Kommission. Die neue Vorschrift soll Behörden den Zugang zu allen Führerscheinregistern er einzelnen EU-Staaten erlauben. Außerdem sieht der Vorschlag vor, weitere Verkehrsdelikte aufzunehmen – derzeit werden Tempo-Verstöße sowie Trunkenheitsfahrten über die Grenzen hinweg verfolgt. Konkret sollen diese Taten im Ausland geahndet werden:

  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Auto
  • Gefährliche Überholmanöver
  • Gefährliches Parken
  • Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien
  • Fahren in verbotener Fahrtrichtung
  • Nichtbeachtung der Rettungsgassen
  • Fahren mit überladenem Fahrzeug

Darüber hinaus soll es eine EU-weite Regelung geben, wonach für Fahranfänger innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren eine Null-Promille-Grenze gilt – diese ist bereits in Deutschland gültig. Auch die Führerscheinausbildung soll um den Fokus auf schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer erweitert werden.

Führerschein
Führerschein

Eine weitere Verschärfung sieht der Vorschlag in Sachen Führerschein-Entzug vor. Nach schweren Vergehen, etwa bei Tempo-Überschreitungen von mehr 50 km/h oder einem Unfall mit Toten oder Verletzten, darf ein EU-Staat einen ausländischen EU-Bürger mit einem generellen Fahrverbot belegen. Aktuell ist es nicht möglich, den Führerschein im europäischen Ausland zu entziehen.

Digitaler Führerschein
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Des Weiteren möchte die EU dem Führerschein-Tourismus einen Riegel vorschieben. So soll es keinen neuen Führerschein mehr geben, wenn ein Bürger seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt, weil ihm im Heimatland der Führerschein entzogen wurde. Dies will die EU mithilfe einer engeren Zusammenarbeit der Führerscheinbehörden und mit der Einführung des digitalen Führerscheins stoppen.

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Fazit

Die EU will nach einem ersten Vorschlag härter gegen ausländische Verkehrssünder vorgehen. Dazu plant die Kommission eine engere Vernetzung der nationalen Führerscheinstellen, um die Strafverfolgung über die Grenzen hinweg zu erleichtern. Gleichzeitig soll der Strafenkatalog erweitert werden. Eine weitere Maßnahme ist, bei extremen Verkehrsverstößen auch EU-Ausländer mit einem Fahrverbot bzw. Führerschein-Entzug zu belegen und den Führerschein-Tourismus einzugrenzen.

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