Seit dem 01.01.2026 gibt es im Rahmen des neuen Wehrdienstes der Bundeswehr eine Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung ist eine längere Verpflichtung.
Nach Angaben einer Sprecherin des Verteidigungsministeriums können Soldaten einen Zuschuss zum privaten Führerschein erhalten, wenn sie sich für mindestens zwölf Monate verpflichten. Möglich sind bis zu 3.500 Euro für den Pkw-Führerschein der Klasse B und bis zu 5.000 Euro für den Lkw-Führerschein.
Führerscheine während der Dienstzeit
Neben dem Zuschuss zum privaten Führerschein können Soldaten während ihrer Dienstzeit weitere Fahrerlaubnisse erwerben. Voraussetzung ist, dass diese für ihre jeweilige Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr benötigt werden.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums reicht das Spektrum von Berechtigungen für Flurförderzeuge wie Gabelstapler über den Lkw-Führerschein bis hin zu militärischen Fahrerlaubnissen für gepanzerte Fahrzeuge.
Die Ausbildung erfolgt in speziellen Kraftfahrausbildungszentren der Bundeswehr. Insgesamt gibt es 20 solcher Einrichtungen im Bundesgebiet. Dort werden nach Ministeriumsangaben jedes Jahr bis zu 13.000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausgebildet.
Umschreibung militärischer Führerscheine
Die Bundeswehr stellt für viele Fahrzeuge eigene militärische Fahrerlaubnisse aus. Diese gelten zunächst nur innerhalb der Streitkräfte. Eine Umschreibung in zivile Führerscheine ist grundsätzlich möglich. Sie erfolgt jedoch nicht automatisch. Der Antrag muss bei der zuständigen Führerscheinstelle am Wohnort gestellt werden.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums entscheiden die jeweiligen Behörden über Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren für die Umschreibung.
Neuer Wehrdienst seit 2026
Der neue Wehrdienst gilt seit dem 01.01.2026. Dabei handelt es sich nicht um eine Rückkehr zur früheren Wehrpflicht. Der Dienst bleibt freiwillig.
Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 müssen allerdings an der sogenannten Wehrerfassung teilnehmen. Dazu gehören ein Fragebogen sowie eine medizinische Musterung. Erst danach entscheidet sich, ob jemand für den Dienst geeignet ist und sich freiwillig meldet.
Die Wehrdienstleistenden absolvieren zunächst eine militärische Grundausbildung. Ziel ist eine Ausbildung für Aufgaben im Heimatschutz, etwa beim Schutz wichtiger Infrastruktur oder militärischer Einrichtungen.
Unterschied zwischen sechs bis elf Monaten und längerer Verpflichtung
Der neue Wehrdienst sieht zwei unterschiedliche Dienstmodelle vor. Wer sich für sechs bis elf Monate verpflichtet, leistet den freiwilligen Wehrdienst. Der monatliche Sold liegt nach Angaben der Bundeswehr bei rund 2.600 Euro brutto.
Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten erfolgt die Einstellung als Soldat auf Zeit. Der monatliche Sold beträgt dann rund 2.700 Euro brutto. Mit der längeren Verpflichtung sind zusätzliche Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten verbunden.












