Der Kernpunkt, ist, das Laden von Elektroautos so einfach und verlässlich zu machen wie das Tanken. Außerdem sieht der Plan rechtliche, technische und finanzielle Maßnahmen vor, um den Umstieg auf E-Mobilität zu beschleunigen. Aber: Viele Projekte hängen jedoch von der Haushaltslage ab.
1. Mehr Preistransparenz beim Laden
Eine zentrale Preistransparenzstelle soll künftig alle Ladepreise erfassen und in Echtzeit bereitstellen. Fahrer können dadurch über Apps und Navigationssysteme vor der Fahrt sehen, wo das Laden am günstigsten ist. Geplant ist außerdem eine Meldepflicht für Vertragspreise, um Vergleiche zwischen verschiedenen Tarifen zu ermöglichen.
Die Bundesregierung will damit den bisher unübersichtlichen "Tarifdschungel" vereinheitlichen. Für Nutzer bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Überraschungen an der Ladesäule.
Diese Maßnahme nutzt bestehende Strukturen und steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt.
2. Einheitliche Bezahlmöglichkeiten an allen Ladepunkten
An allen öffentlichen Ladepunkten soll künftig kontaktlos bezahlt werden können – mit EC-Karte, Kreditkarte oder Smartphone. Damit entfällt die Notwendigkeit, für jeden Anbieter eine eigene App oder Ladekarte zu besitzen.
Die Regelung basiert auf der europäischen AFIR-Verordnung, die ab 2026 verbindlich wird. Für Autofahrer soll damit das spontane Laden europaweit einfacher und transparenter werden.
EU-Vorgabe, nicht haushaltsabhängig
3. Ausbau von Schnellladepunkten an Autobahnen
Bis 2030 sollen 350 Rastanlagen mit Schnellladepunkten ausgestattet werden. Dabei geht es sowohl um Pkw-Lader als auch um Hochleistungslader für Lkw. Bereits laufende Vergabeverfahren decken die unbewirtschafteten Anlagen ab, bewirtschaftete Rastplätze folgen im nächsten Schritt.
Ziel ist eine gleichmäßige Versorgung entlang der Hauptachsen. Die Bundesregierung plant, mehrere Anbieter pro Standort zuzulassen, um Wettbewerb und Preistransparenz zu fördern.
Projekte sind im aktuellen Haushalt verankert, kein Finanzierungsvorbehalt.
4. Wegfall nächtlicher Blockiergebühren
An Normalladesäulen sollen künftig keine Blockiergebühren mehr zwischen 22:00 und 08:00 Uhr anfallen. Das entlastet besonders Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Wallbox, die über Nacht im öffentlichen Raum laden.
Die Bundesregierung will die Regelung auf europäischer Ebene in die AFIR-Überarbeitung einbringen. Damit soll das nächtliche Laden einfacher und günstiger werden.
Gesetzliche Maßnahme, nicht haushaltsabhängig.
5. Förderung privater Ladepunkte in Mehrparteienhäusern
Ein neues Förderprogramm ab 2026 soll Ladepunkte in Tiefgaragen und Gemeinschaftsanlagen unterstützen. Gefördert werden Wallboxen, Verkabelungen und Netzanschlussanpassungen. Damit soll das Laden im eigenen Wohnumfeld erleichtert werden.
Gerade in Ballungsräumen mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern gilt die Maßnahme als zentral, um die E-Mobilität in der Breite voranzubringen.
Programm steht unter Finanzierungsvorbehalt – Start nur bei ausreichender Mittelausstattung im Bundeshaushalt 2026.
6. Förderung von Schnellladepunkten in Städten
Um auch in dicht bebauten Gebieten Lücken zu schließen, plant die Bundesregierung Förderprogramme für innerstädtische Schnellladepunkte. Kommunen sollen künftig geeignete Flächen bereitstellen und mit Betreibern zusammenarbeiten.
Davon profitieren vor allem Nutzerinnen und Nutzer ohne privaten Stellplatz. Durch kurze Ladezeiten können urbane Ladezonen künftig stärker ausgelastet werden.
Neue Förderrichtlinie ab 2026, abhängig von der Haushaltslage.
7. Förderung von Ladeinfrastruktur für Lkw und Busse
Für Logistikdepots, Gewerbegebiete und Betriebshöfe sollen Ladepunkte mit hoher Leistung gefördert werden. Damit soll der elektrische Güter- und Busverkehr vorangetrieben werden, was mittelbar auch Autofahrern zugutekommt – etwa durch weniger Abgase im Stadtverkehr.
Die Programme umfassen Zuschüsse für Netzanschlüsse, Lastmanagement und Ladehardware.
Diese Vorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt, Umsetzung nur bei Bereitstellung zusätzlicher Mittel.
8. Bidirektionales Laden als Zukunftstechnologie
Elektroautos sollen künftig Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder ins Netz einspeisen können. Damit könnten E-Fahrzeuge als mobile Stromspeicher dienen, etwa in Kombination mit privaten Solaranlagen.
Die Bundesregierung plant steuerliche Anpassungen und Förderprogramme, um die Technik wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Neue Programme erforderlich, unter Finanzierungsvorbehalt.
9. Kommunale Ladeinfrastruktur und Wettbewerb
Kommunen sollen Ladeinfrastruktur künftig wettbewerblich ausschreiben. Betreiber mit den besten Konzepten für Preis, Service und Barrierefreiheit sollen den Zuschlag erhalten. Das soll die Qualität der Ladeangebote verbessern und Monopole verhindern.
Gleichzeitig soll die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die Planung auf kommunaler Ebene unterstützen und Lücken im Netz frühzeitig erkennen.
Umsetzung über bestehende Regelungen, nicht haushaltsabhängig.
10. Barrierefreiheit an allen neuen Ladepunkten
Neue Ladepunkte müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören definierte Bewegungsflächen, passende Bedienhöhen und taktile Bedienelemente.
Diese Vorgaben gelten für neue Anlagen ebenso wie bei Modernisierungen und sollen allen Nutzergruppen einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen.
Baurechtliche Vorgabe, nicht haushaltsabhängig.
Weitere Maßnahmen des Masterplans
Über die zentralen Punkte hinaus enthält der Masterplan mehrere flankierende Initiativen. Eine davon ist die Weiterentwicklung der Mobilithek, die künftig als nationale Datenplattform sämtliche Ladeinformationen zusammenführt. So können Betreiber, Netzbetreiber und Städte Ladebedarfe präziser planen.
Darüber hinaus sollen Kommunen stärker bei der Ladeplanung unterstützt werden. Dazu gehören Schulungen, standardisierte Verfahren und digitale Werkzeuge zur Standortanalyse. Die Bundesregierung plant außerdem, technische Normen und Standards europaweit zu harmonisieren, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden.
Einen weiteren Aspekt bilden Maßnahmen zur sozialen Teilhabe: Es wird geprüft, wie einkommensschwächere Haushalte beim Einstieg in die Elektromobilität entlastet werden können – etwa durch Zuschüsse zu Fahrzeug- und Ladeinfrastrukturkosten. Auch eine Förderung für Netzanschlüsse von Ladeparks ist vorgesehen, um Betreiber beim Aufbau leistungsfähiger Infrastruktur zu unterstützen.
Die meisten dieser Zusatzmaßnahmen sind konzeptionell angelegt und werden erst mit künftigen Haushalten konkretisiert. Damit bleiben sie vorerst politische Absichtserklärungen, deren Umsetzung von der Finanzlage in den kommenden Jahren abhängt.











