Neuwagen, Vorführwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen: Was sind die Unterschiede?

Neuwagen, Vorführwagen, Jahreswagen und Gebrauchtwagen
Was sind eigentlich die Unterschiede?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 14.12.2025
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Gebrauchtwagen
Foto: acilo via Getty Images

Der Auto Club Europa (ACE) erläutert, worauf Käufer dieser Autokategorien achten sollten.

Fabrikneue Fahrzeuge

Ein Auto gilt als fabrikneu, wenn zwischen Herstellung und Kauf höchstens zwölf Monate liegen, keine Beschädigungen vorhanden sind und die Modellreihe unverändert weitergebaut wird. Bereits kleine technische Änderungen – etwa eine neue Tankgröße oder Softwareversion – können den Neuwagenstatus ausschließen.

Vorteile sind die vollständige Herstellergarantie, eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren sowie die erste Hauptuntersuchung (HU) erst nach drei Jahren. Der Nachteil liegt im hohen Anschaffungspreis und dem typischen Wertverlust von rund 20 Prozent im ersten Jahr, wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) ermittelt hat.

Tipp: Wird ein Auto als "fabrikneu" verkauft, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, können Käufer eine Preisminderung, einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadenersatz verlangen.

Vorführwagen und Ausstellungsfahrzeuge

Vorführwagen sind auf den Händler zugelassen und dienen Probefahrten oder Präsentationen. Sie gelten rechtlich als Gebrauchtwagen, auch wenn sie oft nur wenige hundert Kilometer Laufleistung haben.

Sie sind meist besonders ausgestattet, etwa mit Panoramadach, Ledersitzen oder Assistenzpaketen, um potenziellen Kunden die Modellvarianten zu zeigen. Durch diese Ausstattung können sie teurer sein als einfach konfigurierte Neuwagen, werden aber in der Regel mit deutlichen Rabatten verkauft.

Tipp: Die Herstellergarantie verkürzt sich um die Zeit, in der der Wagen als Vorführfahrzeug genutzt wurde. Käufer sollten sich den Zulassungszeitraum schriftlich bestätigen lassen.

Ausstellungsfahrzeuge sind ähnlich einzuordnen. Sie standen im Schauraum, wurden von Interessenten begutachtet und berührt und gelten daher nicht als fabrikneu. Geringe Gebrauchsspuren sind möglich und sollten im Kaufvertrag dokumentiert werden.

Jahreswagen

Ein Jahreswagen ist maximal zwölf Monate alt (ab Erstzulassung) und höchstens ein Jahr nach der Produktion erstmals zugelassen worden. Oft stammen sie aus Leasingverträgen oder dem Werksfuhrpark von Herstellern. Sie bieten häufig ein günstiges Verhältnis aus Restgarantie, Preis und Zustand.

Die DAT gibt an, dass Jahreswagen im Durchschnitt rund 20 bis 25 Prozent günstiger sind als ein vergleichbarer Neuwagen. Gleichzeitig profitieren Käufer von moderner Technik und meist gepflegtem Zustand. Die HU ist nach zwei Jahren fällig, die Restgarantie hängt von der Erstzulassung ab.

Tageszulassung

Bei einer Tageszulassung wird das Fahrzeug formal für einen oder wenige Tage auf den Händler zugelassen, ohne im Straßenverkehr bewegt zu werden. Damit umgehen Händler häufig die Preisvorgaben der Hersteller.

Für Käufer kann sich ein Preisvorteil von zehn bis fünfzehn Prozent ergeben. Die Herstellergarantie beginnt jedoch bereits mit der Erstzulassung. Wenn zwischen Zulassung und Verkauf mehrere Monate liegen, verkürzt sich die Restlaufzeit entsprechend.

Tipp: Käufer sollten das genaue Datum der Tageszulassung prüfen und sich die verbleibende Garantiedauer bestätigen lassen. Auch die HU ist wie bei Gebrauchtwagen nach zwei Jahren fällig.

Gebrauchtwagen

Ein Gebrauchtwagen ist jedes Fahrzeug, das bereits im Straßenverkehr zugelassen und genutzt wurde. Die Preisspanne reicht von günstigen, älteren Fahrzeugen bis zu fast neuwertigen Modellen. Entscheidend sind Wartungsnachweise, Inspektionshistorie und Zustand.

Beim Kauf über einen Händler besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten. Privatverkäufer können diese Haftung im Kaufvertrag weitgehend ausschließen.

Tipp: Fehlende Dokumente oder widersprüchliche Angaben zum Kilometerstand sollten als Warnsignal gewertet werden. Käufer sollten im Zweifel ein unabhängiges Gutachten einholen.

Fazit