Parkraum in Städten ist knapp und teuer, das weiß jeder Autofahrer aus eigener Erfahrung. Wer dieses Problem mit einem Elektroauto entschärfen möchte und auf Vergünstigungen hofft, sieht sich mit einem Wust von Regeln konfrontiert. Das liegt vor allem daran, dass der Gesetzgeber keine einheitlichen Vorschriften erlassen hat. Ganz im Gegenteil wird das kunterbunte Regelwerk sogar bewusst gefördert.
Das liegt am Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG), in dessen Beschreibung das Bundesverkehrsministerium aufführt: "Das EmoG dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Privilegien wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem ...












