Das Amtsgericht Frankfurt hat nach einem Rotlichtverstoß entschieden, eine SUV-Fahrerin härter zu bestrafen als andere Autofahrer.
Das Amtsgericht Frankfurt hat nach einem Rotlichtverstoß entschieden, eine SUV-Fahrerin härter zu bestrafen als andere Autofahrer.
Wer mit einem SUV über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen mit einem höheren Bußgeld rechnen als andere Autofahrer. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts vom 3. Juni 2022 hervor (Aktenzeichen: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Im verhandelten Fall fuhr eine Frau mit ihrem SUV 1,1 Sekunden nach dem die Ampel auf rot geschaltet hatte in den Kreuzungsbereich ein und wurde dabei von der Verkehrsüberwachungskamera geblitzt. Vor der Rotphase lag laut Urteil eine Gelbphase von exakt drei Sekunden. Die Regelstrafe für so ein Vergehen liegt laut Bußgeldkatalog bei 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Die Richter erhöhten das Bußgeld aber auf 350 Euro und begründeten den Schritt vor allen Dingen mit den vorherigen Verkehrsdelikten der Fahrerin (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h, Handynutzung am Steuer und Rotlichtverstoß mit einem E-Bike – alles im Jahr 2020). Außerdem gehen sie beim Fahres eines SUV von einer "erhöhten Betriebsgefahr" aus. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor. Bei der Bußgeldbemessung wurde aber auch berücksichtigt, dass die Fahrerin bereits mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister aufweist. Auch ein einmonatiges Fahrverbot wurde ausgesprochen.
Die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Von SUV-Modellen geht eine höhere Betriebsgefahr aus als von anderen Autos. Das zumindest hat jetzt ein Gericht in Frankfurt entschieden und der Fahrerin auch deshalb ein höheres Bußgeld aufgebrummt als vom Bußgeldkatalog vorgesehen.