Sonntagsfahrverbot vor dem Aus? Verkehrsminister bringt Ausnahme ins Spiel

Lkw-Fahrverbot wegen Niedrigwasser vor dem Aus?
Verkehrsminister bringt Ausnahme ins Spiel

ArtikeldatumVeröffentlicht am 06.08.2026
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Lkw Autobahn
Foto: RistoArnaudov

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) bringt diese Möglichkeit nach Angaben der "Bild" vor einem Krisentreffen mit Vertretern aus Wirtschaft und Logistik ins Spiel. Ziel wäre es, zusätzliche Transportkapazitäten zu schaffen, falls der Güterverkehr auf Deutschlands wichtigster Wasserstraße weiter eingeschränkt wird.

Der Minister kommt am Donnerstag (6.8.2026) in Bonn mit Unternehmen, Logistikverbänden und weiteren Beteiligten zusammen, um über kurzfristige Maßnahmen zu beraten. Nach Angaben der Zeitung sagte Bilger, sollte der Verkehr auf dem Rhein vollständig zum Erliegen kommen, müsse geprüft werden, wie Güter verstärkt auf die Straße oder die Schiene verlagert werden können. Eine vorübergehende Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lastwagen stehe dabei "im Raum".

Niedrigwasser schränkt den Güterverkehr zunehmend ein

Der Rhein ist die wichtigste Binnenwasserstraße Deutschlands. Jährlich werden dort mehrere hundert Millionen Tonnen Güter transportiert. Dazu zählen unter anderem Mineralölprodukte, Chemikalien, Kohle, Erze, Baustoffe, Container und zahlreiche Vorprodukte für die Industrie.

Sinkende Pegelstände führen dazu, dass Schiffe deutlich weniger Ladung aufnehmen können. Teilweise verkehren sie nur noch mit einem Bruchteil ihrer eigentlichen Kapazität, um Grundberührungen zu vermeiden. Dadurch müssen mehr Schiffe eingesetzt werden, um dieselbe Gütermenge zu transportieren. Gleichzeitig steigen die Transportkosten.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) warnte bereits, dass das frühe Niedrigwasser die ohnehin schwache wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich belasten könnte. Besonders betroffen wären Branchen, deren Lieferketten auf regelmäßige Transporte über den Rhein angewiesen sind.

Mehr Lkw als kurzfristige Lösung

Fällt ein Teil der Binnenschifffahrt aus, bleiben kurzfristig vor allem Lastwagen und die Eisenbahn als Alternativen. Genau dort liegen derzeit jedoch ebenfalls Herausforderungen.

Entlang des Rheins laufen umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten auf mehreren Bahnstrecken. Dadurch sind die Kapazitäten im Schienengüterverkehr eingeschränkt. Das Bundesverkehrsministerium steht nach Angaben Bilgers bereits mit der Deutschen Bahn in Kontakt, um zusätzliche Transportmöglichkeiten zu prüfen.

Sollten diese Kapazitäten nicht ausreichen, könnte der Straßengüterverkehr einen größeren Teil der Transporte übernehmen. Eine zeitweise Aussetzung des Sonntagsfahrverbots würde Speditionen ermöglichen, ihre Fahrzeuge auch an Sonntagen einzusetzen und so zusätzliche Transportleistungen bereitzustellen.

Das Sonntagsfahrverbot für Lkw

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Es gilt grundsätzlich für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für sämtliche Lastwagen mit Anhängern. Hier geht´s zu den weiteren Details des Fahrverbots.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen diese Fahrzeuge zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr keine gewerblichen Gütertransporte durchführen. Mit der Regelung sollen das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung an Sonn- und Feiertagen reduziert werden.

Ausnahmen bestehen bereits heute. Dazu gehören unter anderem Transporte leicht verderblicher Lebensmittel wie frische Milch, Fleisch, Fisch sowie bestimmter Obst- und Gemüsearten. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrten im kombinierten Schienen- und Hafenverkehr sowie Einsätze von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und Katastrophenschutz. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden in besonderen Situationen zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Das Fahrverbot wurde bereits mehrfach gelockert

Eine zeitweise Aufhebung des Sonntagsfahrverbots wäre kein Novum. Während der Corona-Pandemie empfahl das damalige Bundesverkehrsministerium den Ländern im Frühjahr 2020, das Fahrverbot für bestimmte Transporte vorübergehend auszusetzen. Damit sollte die Versorgung mit Lebensmitteln, medizinischen Produkten und anderen wichtigen Gütern sichergestellt werden.

Auch nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden in einzelnen Regionen Ausnahmen genehmigt, um Hilfsgüter, Baustoffe und notwendige Versorgungsgüter schneller in die betroffenen Gebiete bringen zu können. Die rechtlichen Möglichkeiten für befristete Ausnahmen bestehen also bereits.

Fazit