Mazda in Deutschland hatte im Dezember 2022 für das Modell MX-30 einen Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp verhängt. Der Grund: Bei dem E-Auto ist eine Angabe zur Typgenehmigung nicht korrekt. Nun ist der Stopp aufgehoben.
Mazda in Deutschland hatte im Dezember 2022 für das Modell MX-30 einen Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp verhängt. Der Grund: Bei dem E-Auto ist eine Angabe zur Typgenehmigung nicht korrekt. Nun ist der Stopp aufgehoben.
Wie Mazda gegenüber auto-motor-und-sport.de damals bestätigte, war "in der EG-Typgenehmigung (WVTA; Whole Vehicle Type Approval) des Mazda MX-30 2022 eine nicht korrekte Angabe der technischen Spezifikationen enthalten, die durch eine Korrektur der EG-Typgenehmigung berichtigt werden muss."
Konkret ging es um eine Angabe zum Schnellladen des Akkus nach einem Software-Update im Frühjahr 2022. Mit diesem Update wird die Ladeleistung der Batterie erhöht – die Angaben fehlen in den Papieren. Mazda wies darauf hin, dass es keinen technischen Fehler bei den Fahrzeugen gibt. Von dem Problem sind knapp 800 Modelle mit einem bestätigten Liefertermin 2022 betroffen.
Für die Kunden hatte dieser Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp auf die Elektroautoprämie (Innovationsprämie) keine Auswirkungen. Mazda kündigte im Dezember an: "Sollte die korrigierte EG-Typgenehmigung nicht im Jahr 2022 vorliegen und aus diesem Grund keine Erstzulassung im Jahr 2022 möglich sein, wird Mazda die Auswirkungen der reduzierten Subventionen für Kunden mit einem bestätigten Liefertermin in 2022 berücksichtigen, damit diesen Kunden aus der Erstzulassungsverzögerung kein finanzieller Nachteil entsteht." Von 2023 an gilt eine reduzierte Förderprämie.
In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen den Vergleich zwischen MX-30 und CX-30.
Ein bürokratischer Akt mit großen Auswirkungen: Weil eine Angabe zur Typgenehmigung des Mazda MX-30 fehlt, durften die Fahrzeuge weder ausgeliefert noch zugelassen werden. Für die Kunden, die noch 2022 die Elektroautoprämie in voller Höhe für dieses Fahrzeug haben wollten, gab es aber Entwarnung. Da die Fahrzeuge erst 2023 zugelassen werden können, übernimmt Mazda die Differenz zwischen der vollen Subventionshöhe 2022 und der reduzierten Prämie, die ab 2023 gilt. So ergibt sich kein finanzieller Nachteil für die Kundinnen und Kunden.