Ford Mustang GTD: Aus diesem banalen Grund soll man ihn in den ersten 30 Tagen nicht fahren

Ford Mustang GTD mit Sperrfrist nach Auslieferung
Darum soll man den Über-Mustang 30 Tage nicht fahren

ArtikeldatumVeröffentlicht am 17.12.2025
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Gerade jetzt, in der Vorweihnachtszeit, kommt vielen von uns dieses Gefühl bekannt vor. Wir wissen schon, was wir geschenkt bekommen, doch auspacken dürfen wir das Präsent erst an Heiligabend. Dabei ist die Neugier groß und die Wartezeit irgendwann unerträglich. Nicht wenige können es deshalb nicht erwarten und spielen schon vorher damit herum (wenn sie das Versteck kennen).

So ähnlich müssen sich die Kundinnen und Kunden des Mustang GTD fühlen. Denn Ford empfiehlt ihnen, ihren neuen Supersportwagen in den ersten 30 Tagen nicht zu nutzen. Nur mit dem Unterschied, dass diese Menschen ihr Geschenk selbst bezahlt haben. Und das war ziemlich teuer: In Deutschland kostet der Hardcore-Mustang mindestens 359.900 Euro.

Schutzmaßnahme für den Klarlack

Die Schutzmaßnahme soll jedoch nicht den hochgezüchteten Antrieb mit einem 5,2-Liter-Kompressor-V8 schonen; dessen 826 PS und maximal 900 Newtonmeter würden den Besitzerinnen und Besitzern vom ersten Tag an zur Verfügung stehen. Nein, es geht um den aufwendigen Lack, der beim nach Manufaktur-Maßstäben produzierenden Fertigungspartner Multimatic aufgebracht wird. In erster Linie sollen die vielen Karosserieteile aus Carbon geschützt werden – vor Beschädigungen und den Besitzern.

Fords Gedankengang dabei ist ein bisschen kompliziert. Anscheinend kennen die Amerikaner ihre Kundinnen sowie Kunden und wissen deshalb, dass diese gerne Lackschutzfolien auf die empfindlichen Kohlefaserteile aufbringen, um diese vor Steinschlägen oder anderen kleinen Alltagsbeschädigungen zu schützen. Das sollen die Leute auch gerne tun, nur eben bitte erst nach der 30-Tage-Frist. Zuvor dünstet die auf die Carbon-Bereiche aufgebrachte Klarlackschicht nämlich noch diverse Gase aus.

Es drohen unschöne Folgeschäden

Bevor dieser Prozess abgeschlossen ist, könnte aufgebrachte Lackschutzfolie den Aushärtungsprozess des Klarlacks beeinträchtigen. Zudem besteht die Gefahr von unschönen ästhetischen Folgen wie Haftungsfehlern, Trübungen, Blasenbildung und sogar Beschädigungen am Lack selbst. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nicht nur die empfohlene Frist abwarten, sondern die Lackschutzfolie von Profis aufbringen lassen. Denn die verfügen meist über die nötige Technik, um festzustellen, ob der Lack inzwischen ausgehärtet ist.

Die naheliegende Frage, die Ihnen – genau wie uns – nun wahrscheinlich in den Sinn kommt: Warum warten die Mustang GTD die 30-Tages-Frist nicht einfach beim Auftragsfertiger Multimatic ab. Oder beim Händler, der das Auto dann nach dem Zeitraum an die Kundschaft weiterreicht? Dem Hersteller zufolge kann das Aushärten nicht im Werk erfolgen, da es sich hier nicht um einen Großserien-Prozess handelt. Und die Ford-Händler sind in den aufwendigen Kaufprozess, den wir gleich noch näher beleuchten, nicht eingebunden.

Will Ford "Flipping" unterdrücken?

Das führt uns zu einer anderen möglichen Erklärung, die keinen technischen Hintergrund hat: Möchte Ford damit Flipping unterdrücken? Derartige Spekulationen kamen nämlich in Markenforen und Auto-Communities auf, als die 30-Tage-Frist die Runde machte. "Flipping" nennen die Amerikaner das Phänomen, dass Menschen, die sich ein teures, limitiertes Auto gekauft haben, direkt weiterverkaufen – in aller Regel mit großem Gewinn.

Der Mustang GTD ist eigentlich prädestiniert für ein solches Vorgehen: Trotz des enormen Preises will Ford noch vor Produktionsstart mehr als 7.000 Anfragen erhalten haben. Gut möglich, dass einige der Interessenten nur schnelles Geld mit dem Supersportwagen machen wollen. Der Mustang GTD ist nämlich streng limitiert. Zwar nennt Ford keine Zahlen, doch pro Jahr sollen nur zwischen 300 und 700 Exemplare gebaut werden. Dem Vernehmen nach soll das Auto nur zwei Jahre lang gebaut werden; folgerichtig entstehen maximal 1.400 Einheiten.

Kein Zwang, nur eine Empfehlung

Die 30-Tage-Frist könnte also eine zusätzliche Maßnahme sein, ein Flipping zu unterbinden. Es wäre nicht die einzige. Schon der Kauf ist eher ein Bewerbungsprozess, in dessen Verlauf ein Ford-Gremium entscheidet, wer ein GTD-Exemplar erhält und wer nicht. Wer den Zuschlag erhält, muss sich obendrein per Kaufvertragspassus verpflichten, den GTD wenigstens zwei Jahre lang zu halten. Allerdings halten derartige Klauseln vor Gericht nicht zwangsläufig stand, weshalb ein zusätzlicher Anti-Flipping-Baustein aus Ford-Sicht sicher nicht schaden kann.

Zwingen kann Ford die Besitzerinnen und Besitzer eines Mustang GTD freilich nicht dazu, die gewünschten 30 Tage auf die erste Ausfahrt zu warten. Es handelt sich ja auch weniger um eine Aufforderung als um eine Empfehlung. Es wäre also keineswegs illegal, das teure 826-PS-Geschenk schon ein wenig auszuprobieren, bevor man es laut Ford eigentlich darf.

Fazit