Rückruf Honda Wasserstoffautos: Brennstoffzelle kann lecken

Rückruf Honda CR-V e:FCEV
Hondas Brennstoffzelle kann lecken

ArtikeldatumVeröffentlicht am 18.12.2025
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Honda hat in den USA einen Rückruf für den CR-V e:FCEV des Modelljahres 2025 gestartet. Betroffen ist die wasserstoffbetriebene Variante des SUV, bei der es unter bestimmten Umständen zu einem Kühlmittelleck im Bereich der Brennstoffzelle kommen kann. Nach Angaben von American Honda Motor besteht die Gefahr, dass austretendes Kühlmittel in das Gehäuse des Brennstoffzellensystems gelangt und dort einen internen Kurzschluss verursacht, der bis zum Ausfall des Antriebs führen kann.

Zwei Ursachen möglich

Als Ursache nennt Honda zwei Fertigungs- und Prozessprobleme. Zum einen wurde im Zuge einer Prozessänderung die Menge des eingesetzten Dichtmittels reduziert, ohne die Auswirkungen ausreichend zu überprüfen. Dies führte zu unvollständig abgedichteten Bereichen und einer verminderten Dichtwirkung an der Endverbindung des Brennstoffzellenstapels. Zum anderen hatte der Zulieferer kein definiertes Entgratungsverfahren für die O-Ring-Nut der Taumelgelenkverbindung eingeführt. Verbleibende Grate konnten die Dichtwirkung zusätzlich beeinträchtigen.

Dringt flüssiges Kühlmittel in das Gehäuse eines Brennstoffzellenstapels ein, kann es zu einem Kurzschluss zwischen der Bipolarplatte und dem Trägerrahmen kommen. In diesem Fall wird eine Erdschlusswarnung ausgelöst. Je nach Fortschreiten des Problems erscheinen im Kombiinstrument mehrere Warnmeldungen. Dazu zählen Hinweise auf einen Hochspannungs-Erdungsfehler, einen niedrigen Stand der Isolierflüssigkeit der Brennstoffzelle sowie eine mögliche Leistungsreduzierung. In einem fortgeschrittenen Stadium wechselt der Antriebsstrang in einen Energiesparmodus, die Leistung wird auf 20 kW (27 PS) begrenzt, und es erscheinen Aufforderungen wie "Nicht fahren" oder "Anhalten, wenn sicher".

Honda Clarity nicht betroffen

Der Brennstoffzellenstapel stammt von FCSM, einem Joint Venture von Honda und einem der großen US-Automobilhersteller aus Detroit. Die Serienproduktion der gemeinsam entwickelten Brennstoffzellensysteme startete im Januar 2024. Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen Juni 2024 und März 2025 gebaut. Einen CR-V mit Brennstoffzelle bietet Honda bei uns nicht an. Hierzulande gibt es nur die Hybrid-Variante (siehe Galerie).

Honda wurde erstmals im November 2024 durch einen Garantieanspruch auf das Problem aufmerksam, der auf eine Warnleuchte infolge eines Massefehlers zurückzuführen war. Im Januar 2025 gelang es dem Hersteller, den Kühlmittelaustritt an der Taumelgelenkverbindung nachzustellen. In der Folge leitete Honda eine vertiefte Untersuchung ein und stellte dabei auch eine Abweichung von einem US-Bundesstandard für Fahrzeugsicherheit fest. Insgesamt sind dem Unternehmen 14 Garantieansprüche bekannt, die zwischen Juni 2024 und Dezember 2025 eingereicht wurden. Berichte über Unfälle, Verletzungen oder Todesfälle liegen nicht vor.

Die Abhilfemaßnahme besteht im Austausch der Brennstoffzelleneinheit gegen eine überarbeitete Version. Diese verfügt über eine Gummidichtung anstelle der bisherigen Klebedichtung sowie über entgratete Gelenkverbindungen. Der Zulieferer setzte die technischen Korrekturen im Mai 2025 um. Händler wurden am 12. Dezember 2025 informiert, die Benachrichtigung der Kunden erfolgt spätestens bis zum 2. Februar 2026.

Insgesamt sind 388 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen. Honda geht davon aus, dass bei rund 60 Prozent dieser Fahrzeuge ein potenzielles Risiko besteht. Der CR-V e:FCEV wird ausschließlich im Performance Manufacturing Center in Marysville, Ohio, gefertigt und ist nur in Kalifornien im Leasing erhältlich. Zum Angebot gehören Wasserstoff-Gutschriften von bis zu 15.000 US-Dollar über die gesamte Leasingdauer. Das Fahrzeug verfügt über zwei Wasserstofftanks mit einem Fassungsvermögen von zusammen 4,3 Kilogramm sowie über eine 17,7-kWh-Batterie. Die kombinierte Reichweite beträgt rund 270 Meilen (435 Kilometer), im reinen Batteriebetrieb sind bis zu 29 Meilen (47 Kilometer) möglich.

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