Bundestag überrascht: Bidirektionales Laden wird steuerfrei

Überraschung im Bundestag
Keine Doppelbesteuerung mehr für Vehicle-to-Grid

ArtikeldatumVeröffentlicht am 17.11.2025
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Bidirektionales Laden Renault 5 Haus Icon Collage
Foto: Renault / Patrick Lang

Gesetzestexte sind zwar keine Unterhaltungslektüre, aber manchmal muss man eben doch schmunzeln. Wussten Sie beispielsweise, dass Elektroautos jetzt keine Autos mehr sind, sondern je nach Kontext auch als Batterie gelten? Bevor Sie jetzt irritiert den Kopf schütteln: Das ist eine gute Nachricht. Denn sie bedeutet, dass wir einen großen funktionalen Schritt in Sachen bidirektionales Laden und Vehicle-to-Grid gemacht haben.

Bislang war es so: Wer das passende Auto nebst Wallbox besitzt, konnte bereits Vehicle-to-Grid-Technologie nutzen. Das Problem dabei war allerdings, dass der fließende Strom doppelt besteuert wurde. Einmal bei der Entnahme aus dem Netz, also dem klassischen Ladevorgang. Und ein zweites Mal beim wieder Einspeisen, also quasi beim Verkauf. Wirtschaftlich wurde V2G in Deutschland für die Anwender damit so attraktiv wie eine Zahnwurzelbehandlung.

Ende der Doppelbesteuerung

In einem Bundestags-Beschluss vom 13. November 2025 findet sich nun jedoch die zielführende Änderung. Bei Speicherung von elektrischer Energie in elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeichern wird eine Freistellung von Netzentgelten und Stromsteuer dann gewährt, wenn die zur Ausspeisung zurückgewonnene Energie verzögert wieder in dasselbe Verteilnetz eingespeist wird. Klingt kryptisch, bedeutet aber faktisch das Ende der doppelten Besteuerung von bidirektional ladenden Elektroautos.

Wie die Kollegen von electrive berichten, umfasst der Beschluss auch eine Anpassung des § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes. Denn wer zwischengespeicherten Strom wieder ins Netz einspeist, muss diesen ja auch wirtschaftlich vermarkten können. Bislang war das aber nicht möglich, wenn nur eine Teilmenge der Energie wieder zurück ins Netz gegeben wurde und bei bidirektional ladenden Elektroautos dürfte genau das aber der häufigste Fall sein. Mit der Änderung werden bidirektionale Ladepunkte für E-Autos den stationären Speichern gleichgestellt.

So machen Sie Gewinn

Wer sein Elektroauto jetzt also über eine PV-Anlage auflädt und die Energie aus dem Auto ins Stromnetz einspeist, kann damit Geld verdienen, ohne einen eigenen Pufferspeicher im Keller zu haben. Dafür ist das aktuell laufende Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur "Marktintegration von Speichern und Ladepunkten" (MiSpeL) wichtig. An dessen Ende steht nämlich die Bestrebung, den selbst erzeugten grünen Strom mit minimalem Messaufwand und ohne zweiten Zähler flexibel am Strommarkt nutzen zu können – selbst dann, wenn der zwischengeschaltete Speicher (also das E-Auto) sowohl Solar- als auch Netzbezugsstrom beinhaltet. Voraussetzung ist und bleibt aber immer die Verwendung eines Smart Meters in der hauseigenen Peripherie.

Werden Sie durch das bidirektionale Laden und ihre PV-Anlage jetzt also reich? Das nun vermutlich nicht. Studien gehen von einem Erlöspotenzial von rund 500 Euro pro Jahr aus, wenn Anlagen in standardmäßigem Umfang am Haus verbaut sind. Bis die Netzbetreiber alle neuen Vorgaben in ihre IT-Systeme integriert haben, dürften darüber hinaus noch einige Monate ins Land ziehen.

Fazit