Eine Verkehrskontrolle auf der Autobahn 8 in Fahrtrichtung München hat am Freitagnachmittag (27.3.) mehrere erhebliche Verstöße aufgedeckt. Eine Streife der Autobahnpolizei Holzkirchen wurde bei Unterhaching auf einen BMW aufmerksam, dessen 22 Jahre alter Fahrer aus Unterhaching nicht allein auf dem Fahrersitz saß. Nach Angaben der Polizei befand sich dessen vierjähriger Sohn während der Fahrt ungesichert auf seinem Schoß.
Ein geeigneter Kindersitz war zwar im Fahrzeug vorhanden, befand sich jedoch im Kofferraum. Der Junge wurde stattdessen ohne jede Sicherung auf dem Schoß des Fahrers transportiert, während dieser das Fahrzeug auf der Autobahn führte. Die Beamten stoppten den BMW daraufhin zur Kontrolle.
Kleinkind mit Zigarette im Mund
Während der Überprüfung stellten die Polizisten eine weitere gefährliche Situation fest. Das Kind hatte eine Zigarette im Mund und versuchte, diese mit einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Mitteilung der Polizei konnte dies nur durch unmittelbares Eingreifen der Beamten verhindert werden.
Im Zuge der Kontrolle ergaben sich zudem Zweifel an der Fahrerlaubnis des 22-Jährigen. Zwar legte er den Beamten einen Führerschein vor, dieser stellte sich jedoch als Totalfälschung heraus. Nach Angaben der Polizei ist der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt wurde durch die Einsatzkräfte umgehend unterbunden. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Darüber hinaus erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da er das Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert hatte.
Kindersitz im Kofferraum
Auch die Halterin des BMW, bei der es sich laut Polizei um die Freundin des Fahrers handelt, muss sich verantworten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Angaben der Beamten besitzt auch sie keine gültige Fahrerlaubnis.
Aufgrund der Gesamtumstände wurde zudem das zuständige Jugendamt informiert. Die Autobahnpolizei Holzkirchen wies in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die Verwendung von Kindersitzen und Sicherheitsgurten gesetzlich vorgeschrieben ist und im Falle eines Unfalls entscheidend für die Vermeidung schwerer Verletzungen sein kann.
Der vierjährige Junge blieb unverletzt. Weitere Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes oder zu möglichen Folgemaßnahmen wurden zunächst nicht gemacht.












