Schade, aber weder im Porsche 911, noch im Mazda RX-8 oder im BMW i3S kann eine Führerscheinprüfung abgelegt werden. Um in einer Prüfung eingesetzt zu werden, müssen nämlich einige Richtlinien eingehalten werden.
Schade, aber weder im Porsche 911, noch im Mazda RX-8 oder im BMW i3S kann eine Führerscheinprüfung abgelegt werden. Um in einer Prüfung eingesetzt zu werden, müssen nämlich einige Richtlinien eingehalten werden.
Ist es nicht eine herrliche Vorstellung: Als Anwärter auf den Führerschein steigen Sie zur Prüfung in einen nagelneuen Porsche 911 und müssen sich bei der Autobahnfahrt keine Sorgen darüber machen, ob der Beschleunigungsstreifen an der Autobahnauffahrt lange genug ist. Ein beherzter Tritt auf’s Gas und schon sind Sie auf der linken Spur und fahren dem heiß ersehnten Dokument entgegen. Okay, dieses Szenario hat vielleicht doch ein, zwei Schwachstellen. Zunächst sind hochmotorisierte Sportwagen mit Blick auf die Beherrschbarkeit für Fahranfänger generell nicht die perfekte Wahl. Aber haben Sie auch schon einmal an den Prüfer gedacht, der hinten rechts Platz nimmt? Im Elfer ist das ein zweifelhaftes Vergnügen.
In der Tat ist das offiziell ohnehin nicht umzusetzen – denn Autos, die zur Abnahme der praktischen Fahrprüfung eingesetzt werden, unterliegen strengen Kriterien. Das fängt schon mit den Abmessungen des Prüfer-Sitzplatzes an, denn in diesem Kontext handelt es sich da buchstäblich um einen Arbeitsplatz. Die Sitztiefe muss mindestens 460 Millimeter betragen, die Höhe im Fond (vom Boden zum Dachhimmel) mindestens 885 Millimeter. Beide Werte unterschreitet so ein Porsche 911 deutlich. Mit ein Grund für die Festlegung der Innenraum-Abmessungen ist die Übersichtlichkeit, denn der Prüfer muss jederzeit die Instrumente ablesen können.
Weniger Probleme hätte der Zuffenhausener Sportwagen dagegen mit der Geschwindigkeit, denn ein Prüfungsauto muss mindestens 130 km/h schnell fahren können. Lustig, in anderen Ländern ist das die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Wer jetzt glaubt, für das sportliche Fahrgefühl könnte man ja auch einfach eine handelsübliche Limousine tieferlegen, ist ebenfalls schief gewickelt, denn „Fahrzeuge mit nachträglich verringerten Federwegen sind als Prüfungsfahrzeuge nicht geeignet“. Um noch kurz in der Tuning-Ecke zu bleiben: Nachträglich durch Folien getönte Scheiben sind ebenfalls nicht zulässig. Getönte Scheiben erlaubt die Verordnung nur dann, wenn sie bereits werksseitig angebracht wurden und eine Lichtdurchlässigkeit von 35 Prozent nicht unterschreiten.
So weit, so nachvollziehbar – doch warum kann auch so ein BMW i3 nicht verwendet werden? Als Elektroauto doch eigentlich eine feine Sache. „In der Tat spielt der Antrieb überhaupt keine Rolle“, erklärt Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis und Fahreignung beim Verband der TÜV. Ob ein Diesel, Benziner, Elektro- oder Erdgas-Auto gefahren wird, ist schnuppe. „Das Prüfauto muss auf der rechten Seite über mindestens zwei unabhängig voneinander zu öffnende Türen verfügen, damit der Prüfer in einer Notsituation über einen Fluchtweg aus dem Fahrzeug verfügt“, stellt Waschke weiterhin fest. Bei einem BMW i3 ist das – ebenso wie im Mazda RX-8 – nicht der Fall, denn die hinteren Türen lassen sich nur öffnen, wenn die Vordertüren ebenfalls offen stehen.
Sie sehen also, es hat mehr als nur einen Grund, warum Sie Ihren Führerschein nicht in einem sportlichen Coupé oder einem Roadster gemacht haben. Je nachdem, wie lange das bei Ihnen schon her ist, können Sie sich in unserer Bildergalerie anschauen, wie so ein Führerschein früher mal ausgesehen hat – oder kennen Sie den noch so?