Erste Details zur Führerschein-Reform: So radikal ändert sich die Führerscheinausbildung

Erste Details zur Führerschein-Reform
So radikal ändert sich die Führerscheinausbildung

ArtikeldatumVeröffentlicht am 07.05.2026
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Intelligent Driving School In Kunming
Foto: China News Service

Ziel ist laut Ministerium eine günstigere und stärker digitalisierte Fahrausbildung bei gleichbleibenden Sicherheitsstandards. Der Entwurf geht dabei teilweise deutlich weiter als die bisher bekannten Eckpunkte, die Bundesverkehrsminister Schnieder in seinem 8-Punkte-Plan präsentierte Mitte Februar 2026 präsentiert hatte.

Theorieunterricht komplett digital

Die wohl größte Änderung betrifft den theoretischen Unterricht. Künftig sollen Fahrschulen selbst entscheiden können, ob sie Unterricht in Präsenz, vollständig online oder als Mischform anbieten. Eine gesetzliche Präsenzpflicht würde entfallen. Der Entwurf geht dabei deutlich weiter als bisherige Online-Angebote vieler Fahrschulen. Erstmals wären auch asynchrone Formate ausdrücklich zulässig. Fahrschüler könnten theoretische Inhalte damit teilweise zeitlich flexibel abrufen.

Zusätzlich sollen zahlreiche bisherige Vorgaben für Unterrichtsräume gestrichen werden. Das betrifft unter anderem feste Anforderungen an Raumgrößen oder Ausstattung. Künftig sollen lediglich allgemeine Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung gelten. Auch konkrete gesetzliche Vorschriften zu Lehrmitteln sollen entfallen.

Fragenkatalog mit neuem Punktesystem

Der bisherige Fragenkatalog mit mehr als 1.100 Fragen soll stark reduziert werden. Vorgesehen ist laut Eckpunkten eine Kürzung auf rund 840 Fragen. Gleichzeitig soll das bisherige Punktesystem entfallen. Bisher werden Fragen je nach Schwierigkeit unterschiedlich gewichtet. Künftig soll jede Frage gleich zählen. Sicherheitsrelevante Fragen dürfen allerdings weiterhin nicht falsch beantwortet werden.

Das Ministerium begründet die Änderungen mit einer sprachlichen und inhaltlichen Überarbeitung des Fragenkatalogs sowie einer stärkeren Orientierung an europäischen Mindestvorgaben.

Pflicht-Sonderfahrten sollen reduziert werden

Auch bei der praktischen Ausbildung sieht der Entwurf grundlegende Änderungen vor. Besonders auffällig ist die Neuregelung der bisherigen Sonderfahrten.

Bislang sind zwölf Pflichtfahrten vorgeschrieben. Diese teilen sich auf Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten auf. Künftig soll es keine feste Anzahl mehr geben. Stattdessen müssen entsprechende Fahrten zwar weiterhin stattfinden, ihr Umfang richtet sich aber nach dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers. Praktisch würde damit ein deutlich flexibleres Ausbildungssystem entstehen. Die Fahrten müssen weiterhin im realen Straßenverkehr stattfinden.

Simulator-Ausbildung auch ohne Fahrlehrer

Der Referentenentwurf sieht erstmals eine umfassende rechtliche Grundlage für Fahrsimulatoren vor. Diese sollen künftig grundsätzlich in allen Fahrerlaubnisklassen eingesetzt werden dürfen. Besonders weitreichend ist dabei eine Passage. Während der Simulator-Ausbildung muss nicht zwingend ein Fahrlehrer anwesend sein.

Die Simulationen müssen allerdings bestimmte Anforderungen erfüllen. Laut dem Papier müssen sie unterschiedliche Verkehrssituationen realitätsnah darstellen können. Von der Regelung ausgenommen bleiben die besonderen Ausbildungsfahrten. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten dürfen weiterhin nicht im Simulator stattfinden.

Schaltwagen-Ausbildung wird verkürzt

Auch die sogenannte Schaltkompetenz soll einfacher werden. Bisher sind dafür zehn Fahrstunden mit Schaltwagen vorgesehen. Künftig sollen mindestens sieben Stunden genügen.

Ein erheblicher Teil dieser Ausbildung dürfte zudem im Simulator stattfinden. Der Entwurf erlaubt ausdrücklich, dass der überwiegende Teil der Schulung simuliert werden kann. Lediglich ein Teil der Ausbildung sowie die abschließende Überprüfungsfahrt müssen weiterhin auf öffentlichen Straßen erfolgen.

Praktische Prüfung soll kürzer werden

Die Fahrprüfung selbst soll ebenfalls verändert werden. Vorgesehen ist eine kürzere Mindestfahrzeit. Das Ministerium erhofft sich dadurch mehr Prüfungen pro Tag und kürzere Wartezeiten.

Private Begleitfahrten sollen als Modellversuch starten

Besonders weitreichend ist eine geplante Experimentierklausel für sogenannte Fahrpraxis unter Anleitung. Sie würde erstmals erlauben, dass Fahrschüler bereits vor der praktischen Prüfung mit privaten Begleitpersonen fahren dürfen. Voraussetzung wäre unter anderem eine bestandene Theorieprüfung sowie eine vorherige praktische Grundausbildung in der Fahrschule.

Die Begleitpersonen müssten bestimmte Anforderungen erfüllen:

Der Entwurf sieht außerdem mögliche Sonderkennzeichnungen der Fahrzeuge sowie zusätzliche Dokumentationspflichten vor. Die Regelung soll zunächst als Modellversuch getestet und wissenschaftlich begleitet werden.

Weitere Änderungen bei Prüfern, Fahrschulen und Verwaltung

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf weitere Änderungen bei Fahrerlaubnisprüfern, Fahrschulen und Behörden vor. Der Zugang zum Beruf des Fahrerlaubnisprüfers soll erleichtert werden, unter anderem durch niedrigere formale Anforderungen und eine neue eigenständige Prüferqualifikation. Gleichzeitig sollen feste Kontrollintervalle für Fahrschulen weitgehend entfallen und stärker durch anlassbezogene Überprüfungen ersetzt werden. Ausbildungsnachweise und Verwaltungsabläufe sollen künftig deutlich stärker digitalisiert werden. Außerdem plant das Ministerium mehr Transparenz bei den Fahrschulkosten. Fahrschulen sollen ihre Preise künftig standardisiert melden, damit Vergleichsportale diese öffentlich darstellen können. Zusätzlich sollen Erfolgsquoten bei praktischen Prüfungen veröffentlicht werden.

Fazit