Mit der Freischaltung des neuen Förderportals am 19. Mai 2026 hat die Bundesregierung die Antragsphase für die neue staatliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden gestartet. Privatpersonen können ihre Anträge ab sofort vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. In diesem Beitrag beschreiben wir die Abläufe, benötigte Unterlagen und Voraussetzungen.
Für welche Autos?
Förderfähig sind Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden oder noch zugelassen werden. Entscheidend ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung. Der Zeitpunkt von Bestellung oder Kaufvertrag spielt dagegen keine Rolle. Die Bundesregierung hatte die rückwirkende Förderung bewusst gewählt, um Kaufzurückhaltung zum Jahresbeginn zu vermeiden.
Das Förderprogramm umfasst batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenautos, Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit sogenanntem Range Extender. Gefördert werden sowohl Kauf als auch Leasing. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums stehen zwischen 2026 und 2029 insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Dieser Finanzrahmen soll für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen der vergangenen zwei Steuerjahre.
Die Einkommensgrenzen liegen bei:
- maximal 80.000 Euro für Haushalte ohne Kinder
- maximal 90.000 Euro für Familien mit Kindern
Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender erhalten grundsätzlich 1.500 Euro. Zusätzlich sind einkommensabhängige Zuschläge sowie Familienboni vorgesehen.
Die Förderstufen im Überblick:
Batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos
- Basisförderung: 3.000 Euro
- Zuschlag bei Einkommen unter 60.000 Euro: plus 1.000 Euro
- zusätzlicher Zuschlag bei Einkommen unter 45.000 Euro: plus 1.000 Euro
- Familienzuschläge: bis zu 1.000 Euro
- maximale Förderung: 6.000 Euro
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
- Basisförderung: 1.500 Euro
- zusätzliche Zuschläge abhängig von Einkommen und Kindern
- maximale Förderung: 4.500 Euro
Für Plug-in-Hybride gelten zusätzliche technische Vorgaben. Förderfähig sind nur Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer oder einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern. In diesen Fällen verlangt das BAFA zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung, das sogenannte CoC-Dokument.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Dafür wird ein BundID-Konto benötigt. Zulässig sind nur Konten mit verifizierter Identität. Eine einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Für die Antragstellung akzeptiert werden:
- BundID mit Online-Ausweisfunktion und Vertrauensniveau "hoch"
- BundID mit ELSTER-Zertifikat und Vertrauensniveau "substantiell"
Zur Einrichtung wird entweder ein aktivierter elektronischer Personalausweis oder ein gültiges ELSTER-Zertifikat benötigt. Über die BundID können sich Antragsteller eindeutig gegenüber Behörden identifizieren.
Wo kann ich die Prämie beantragen?
Die Beantragung der Prämie erfolgt über eine spezielle Seite bei der Förderzentrale Deutschland. Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Förderprogramms, um den Antrag zu stellen.
Anschließend führt der Online-Antrag Schritt für Schritt durch das Verfahren. Das vollständig digitale System prüft zahlreiche Angaben automatisiert. Dazu gehört unter anderem eine digitale Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt, über die Fahrzeugdaten papierlos abgeglichen werden können.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Antrag müssen verschiedene Unterlagen vorbereitet und hochgeladen werden. Dazu gehören:
- die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen
- bei Familien gegebenenfalls ein aktueller Kindergeldnachweis
- bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs
Die Steuerbescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Benötigt werden daraus insbesondere:
- Name und Adressat des Steuerbescheids
- Steuer-ID
- Steuerjahr und Ausstellungsdatum
- Höhe des zu versteuernden Einkommens
- Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren
Falls die Kinder nicht eindeutig aus dem Steuerbescheid hervorgehen, akzeptiert das BAFA alternativ:
- einen Kindergeldbescheid
- einen Nachweis der Familienkasse
- eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt
Das Bundesumweltministerium empfiehlt Antragstellern, nicht benötigte sensible Angaben auf den Unterlagen zu schwärzen. Dazu können etwa Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religionszugehörigkeit gehören.
Was ist sonst noch wichtig?
Für die Förderung gilt außerdem eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Käufer oder Leasingnehmer müssen das Fahrzeug während dieses Zeitraums auf sich zugelassen halten. Damit soll verhindert werden, dass geförderte Fahrzeuge kurz nach der Auszahlung weiterverkauft werden.












