Förderportal für E-Autos startet: Ab Dienstag, 19.05., endlich Prämie beantragen

Elektroauto-Kaufprämie ab Dienstag, 19.05.2026
Förderportal für E-Autos startet endlich

ArtikeldatumVeröffentlicht am 18.05.2026
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E-Auto Förderung Geld
Foto: deepblue4you via Getty Images

Bundesumweltminister Carsten Schneider wird am 19. Mai gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Dr. Mandy Pastohr, das Förderportal für das neue E-Auto-Förderprogramm freischalten. Darüber hat das Bundesumweltministerium informiert. Damit endet eine monatelange Hängepartie für Käufer eines Elektroautos, die nach den Förderrichtlinien eine Kaufprämie beantragen können. Angekündigt wurde das Förderprogramm bereits im Januar 2026.

Jetzt gehts los

Mit der Freischaltung des Förderportals am 19. Mai 2026 startet die Antragsphase für die neue staatliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Privatpersonen in Deutschland können ihre Anträge künftig digital über die Förderzentrale des Bundes einreichen. Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Die Förderung gilt rückwirkend für alle förderfähigen Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.

Entscheidend für die Förderfähigkeit ist das Datum der Erstzulassung. Der Zeitpunkt des Kaufs oder der Bestellung spielt dagegen keine Rolle. Berücksichtigt werden ausschließlich Neufahrzeuge. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenautos sowie Plug-in-Hybride und sogenannte Range-Extender-Modelle. Für Hybridfahrzeuge gelten zusätzliche technische Anforderungen, etwa bei elektrischer Reichweite und CO₂-Ausstoß.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital. Voraussetzung dafür ist ein BundID-Konto. Dieses kann entweder mit einem ELSTER-Zertifikat oder über die Online-Ausweisfunktion eingerichtet werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums soll das Verfahren zentral über das neue Förderportal abgewickelt werden. Die Prozedur ist nicht ganz einfach und erfordert einige Vorbereitung. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen und Dokumente für die Beantragung der Förderprämie nötig sind.

Nicht ganz einfach

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeugart und Einkommen des Haushalts. Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge sind Zuschüsse zwischen 3.000 und 6.000 Euro vorgesehen. Plug-in-Hybride und Range-Extender werden mit 1.500 bis 4.500 Euro gefördert. Maßgeblich für die Einstufung ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen der vergangenen zwei Steuerjahre.

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro für Haushalte ohne Kinder. Familien mit Kindern können die Förderung bis zu einer Grenze von 90.000 Euro erhalten. Zusätzlich sind Zuschläge für Haushalte mit geringerem Einkommen sowie für Familien vorgesehen. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Damit soll verhindert werden, dass geförderte Fahrzeuge kurz nach dem Kauf weiterverkauft werden. Käufer und Leasingnehmer müssen das Fahrzeug während dieses Zeitraums auf sich zugelassen halten.

Fazit