Mit der neuen Elektroautoförderung können Autokäufer für ein reines Elektroauto bis zu 6.000 Euro Zuschuss bekommen. Der Kauf von PHEV-Modellen wird mit bis zu 4.500 Euro vom Staat gefördert. Die neue Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Bislang kann die Förderung allerdings noch nicht offiziell beantragt werden. Das entsprechende Portal, bei dem die Förderungen beantragt werden können, soll Mitte Mai 2026 bei der Förderzentrale geöffnet werden. Wir erklären, wie Sie sich jetzt schon auf Ihren Förderantrag vorbereiten können. Die Grundlage für jeden Förderantrag ist, dass Sie sich sich online gegenüber Behörden ausweisen können – dazu benötigen Sie in jedem Fall ein BundID-Konto, das nur mit einem aktivierten Online-Personalausweis oder aber einem gültigen Elster-Zertifikat aktiviert werden kann.
BundID-Konto einrichten
- Die Förderung kann über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt werden. Für die Beantragung ist ein BundID-Konto erforderlich.
- Folgende Registrierungsarten auf der Bund-ID sind für die Beantragung der Förderung auf der FZD berechtigt:
- ein BundID-Konto mit der Option "Online-Ausweis" (Vertrauensniveau "hoch") oder
- ein BundID-Konto mit der Option "ELSTER-Zertifikat" (Vertrauensniveau "substantiell").
- Wichtig, bitte beachten: Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort berechtigt nicht zum Einreichen eines Antrags. Das Vertrauensniveau ist zu niedrig und eine konkrete Identifizierung nicht möglich.
Steuerbescheide vorbereiten
- Erforderlich sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen.
- Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
- Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
- Adressat des Steuerbescheides,
- Steuer-ID,
- Datum des Bescheids und Steuerjahr,
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
- Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).
Wichtig: In Einzelfällen können besondere Kategorien personenbezogener Daten im Steuerbescheid enthalten sein (z. B. Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten). Wir empfehlen Ihnen, von einer Übermittlung dieser Angaben abzusehen. Bitte schwärzen Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Angaben, die nicht für die Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt werden, oder decken diese in geeigneter Weise ab. Achten Sie darauf, Schwärzungen nicht auf den Originalbelegen vorzunehmen.
Tipp: Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden.
Förderung für Familien
Wenn die Anzahl förderrelevanter Kinder (kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) aus den Steuerbescheiden hervorgeht, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Andernfalls können als Nachweis der Kindergeldnachweis der Familienkasse, der Kindergeldbescheid (inklusive Erklärung zur Aktualität) oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt eingereicht werden. Als Haushalt angesehen werden dabei nur auf Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftseinheiten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Wohngemeinschaften ohne gemeinsamen Haushalt sind nicht förderberechtigt.
Besonderheiten PHEV und Range Extender
Bei Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender, die unter 60 g/km CO₂ ausstoßen, ist eine EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) für das Fahrzeug erforderlich. Diese erhalten Sie bei Ihrem Autohändler oder Leasinggeber. Sollte Ihnen das CoC-Dokument fehlen, können Sie dieses beim Hersteller, über einen Vertragshändler oder über spezialisierte Anbieter anfordern.












