In vielen Fällen geht es um Detailfragen, die aber im Alltag von Autofahrern eine erhebliche Rolle spielen können.
Die folgenden zehn Urteile gelten als besonders relevant, weil sie bestehende Praxis präzisieren oder klarer fassen. Sie zeigen zugleich, an welchen Stellen Gerichte strenger vorgehen und wo sie die Rechte von Betroffenen gestärkt haben.
1. Blitzer umstoßen ist eine Straftat
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 18.02.2025, Az. 4 ORs 25/25) entschied, dass bereits das Umstoßen einer Geschwindigkeitsmessanlage als strafbares "Unbrauchbarmachen" nach § 316b StGB zu werten ist. Eine sichtbare Beschädigung der Anlage ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist allein, dass der Messbetrieb unterbrochen wird.
Das Urteil ist vor allem für Autofahrer relevant, die Messanlagen manipulieren oder außer Betrieb setzen. Es stellt klar, dass solche Handlungen nicht als Sachbeschädigung oder Bagatelle behandelt werden, sondern strafrechtliche Folgen haben können. Für Kommunen und Polizei stärkt die Entscheidung den Schutz von Verkehrsüberwachungseinrichtungen.
2. Toleranzabzug muss zugunsten des Fahrers gerundet werden
Das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 11.03.2025, Az. 201 ObOWi 22/25) stellte klar, dass bei der Berechnung des Toleranzabzugs entstehende Zwischenwerte zugunsten des Betroffenen zu runden sind. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass eine relevante Geschwindigkeitsschwelle nicht überschritten wurde.
Die Entscheidung ist insbesondere in Grenzfällen von Bedeutung. Schon ein Kilometer pro Stunde mehr kann darüber entscheiden, ob ein höheres Bußgeld, ein Punkt oder ein Fahrverbot verhängt wird. Für Betroffene eröffnet das Urteil zusätzliche Ansatzpunkte im Bußgeldverfahren.
3. Anspruch auf alle vorhandenen Messdaten
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 17.01.2025, 24.04.2025 und 10.07.2025, Az. 1 VB 173/21, 1 VB 36/22, 1 VB 11/23) verpflichtete Bußgeldbehörden dazu, sämtliche vorhandenen Messdaten herauszugeben. Das gilt auch für Daten, die nicht Teil der klassischen Verfahrensakte sind, etwa Rohmessdaten oder zusätzliche Gerätespeicher.
Die Entscheidungen stärken die Rechte von Betroffenen deutlich. Sie ermöglichen eine umfassendere Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen und erleichtern es, mögliche Messfehler geltend zu machen. Für Behörden bedeutet das einen höheren Aufwand bei Dokumentation und Akteneinsicht.
4. Fahrverbot bei Wiederholung bleibt die Regel
Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 06.05.2025, Az. 3 ORbs 110/25) stellte klar, dass bei wiederholten Verkehrsverstößen ein Fahrverbot grundsätzlich zu verhängen ist. Ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes kommt nur noch in Ausnahmefällen in Betracht.
Die Entscheidung betrifft insbesondere Vielfahrer und Berufskraftfahrer. Sie macht deutlich, dass wiederholte Regelverstöße kaum noch durch Geldzahlungen kompensiert werden können. Für Gerichte und Bußgeldstellen schafft das Urteil eine klarere Linie bei der Sanktionierung.
5. Straftat nur bei konkreter Gefahr
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.06.2025, Az. 4 StR 168/25) präzisierte die Voraussetzungen für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB. Danach reicht riskantes oder rücksichtsloses Verhalten allein nicht aus. Erforderlich ist eine konkrete Gefahr für Menschen oder bedeutende Sachwerte.
Das Urteil grenzt strafbares Verhalten klar von Ordnungswidrigkeiten ab. Für Autofahrer bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Für Staatsanwaltschaften steigen die Anforderungen, eine tatsächliche Gefährdung nachvollziehbar nachzuweisen.
6. Schaden darf weiter fiktiv abgerechnet werden
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.05.2025, Az. VI ZR 300/24) bestätigte, dass Unfallgeschädigte ihren Schaden weiterhin fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen dürfen. Eine Reparaturrechnung ist dafür nicht erforderlich. Maßgeblich ist der im Gutachten ausgewiesene Nettobetrag.
Die Entscheidung ist für Unfallopfer von zentraler Bedeutung. Sie wahrt die Freiheit, selbst über Reparatur oder Weiterverwendung des Fahrzeugs zu entscheiden. Versicherer können Geschädigte nicht auf eine tatsächliche Reparatur festlegen.
7. Alkoholgrenze gilt auch für E-Scooter
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 09.04.2025, Az. 1 ORs 70/24) stellte klar, dass bei E-Scootern ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Damit gelten im Strafrecht dieselben Maßstäbe wie beim Autofahren.
Das Urteil ist für E-Scooter-Nutzer besonders relevant, da diese häufig als weniger streng reguliert wahrgenommen werden. Die Entscheidung zeigt, dass Alkoholfahrten auch mit Elektrokleinstfahrzeugen straf- und führerscheinrechtliche Folgen haben können.
8. Messungen nur mit konkreten Fehlern angreifbar
Das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 27.03.2025, Az. 2 Ss-OWi 104/25) entschied, dass pauschale Zweifel an der Ordnungsgemäßheit einer Geschwindigkeitsmessung nicht ausreichen. Wer ein Messprotokoll angreifen will, muss konkrete Fehler oder Abweichungen benennen.
Die Entscheidung erhöht die Anforderungen an die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Für Betroffene bedeutet das, dass allgemeine Kritik an Messgeräten nicht genügt. Für Gerichte schafft das Urteil eine klarere Abgrenzung zwischen substantiierter und unbegründeter Beanstandung.
9. Fahrverbot kann bei langer Verfahrensdauer entfallen
Das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 20.01.2025, Az. ORbs 24 SsBs 192/24) hielt ein Fahrverbot für unverhältnismäßig, wenn zwischen Tat und Entscheidung ein langer Zeitraum liegt und sich der Betroffene in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten hat.
Die Entscheidung ist vor allem für Betroffene in langwierigen Verfahren relevant. Sie zeigt, dass neben der Tat auch der zeitliche Abstand und das Verhalten danach bei der Bemessung von Sanktionen berücksichtigt werden müssen.
10. Zustandsnote beim Oldtimer ist verbindlich
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.07.2025, Az. VIII ZR 240/24) entschied, dass die Angabe einer Zustandsnote im Kaufvertrag eines Oldtimers regelmäßig als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB zu werten ist. Das gilt auch bei Privatverkäufen. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift in solchen Fällen nicht, sofern keine besonderen Umstände gegen eine verbindliche Zusage sprechen. Maßgeblich ist, dass die Zustandsnote für den Käufer erkennbar als Zusicherung des Erhaltungszustands zu verstehen ist.
Das Urteil ist vor allem für Käufer und Verkäufer von Oldtimern von Bedeutung. Käufer können sich auf zugesagte Zustandsnoten berufen, auch wenn der Verkäufer privat handelt. Verkäufer müssen sich bewusst sein, dass eine im Vertrag genannte Zustandsnote rechtlich bindend sein kann und nicht allein durch Verweise auf ältere Gutachten relativiert wird. Für den Oldtimerhandel schafft die Entscheidung mehr Klarheit darüber, welche Angaben als verbindlich gelten.












