Viele hatten darauf gehofft – und wurden enttäuscht. Noch Anfang Dezember 2025 wurde berichtet, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) einen Vorschlag für eine Kaufprämie zur Förderung von gebrauchten Elektrofahrzeugen diskutierte und ausarbeitete. Ein zielführendes Ergebnis? Blieb offenbar aus. Als die Bundesregierung neulich ihr Konzept zur neuen Elektroauto-Förderung vorstellte, war klar: E-Autos aus zweiter Hand bleiben erstmal komplett außen vor. "Wir konzentrieren uns auf die Neuwagen – auch weil der Markt für Gebrauchtwagen noch nicht groß genug ist", argumentierte Bundesumweltminister Carsten Schneider im Interview mit auto motor und sport.
Ganz vom Tisch scheint das Thema allerdings noch nicht zu sein: "Wir werden uns das immer wieder sorgfältig anschauen und haben da noch keine endgültige Entscheidung getroffen", ließ Schneider verlauten. Sorgfältig ist dabei ein gutes Stichwort. Während die Politik die Tür zu einer E-Gebrauchtwagen-Förderung für die Zukunft also offenlässt, warnen Experten schon jetzt vor voreiligen Schritten in diese Richtung. Auch Franz Loogen, Geschäftsführer der Innovationsagentur des Landes Baden-Württemberg e-mobil BW. Denn was nach einem simplen Prüfauftrag und Vorteilen für Verbraucher klingt, stellt ihm zufolge ein komplexes Unterfangen dar – heikel sowohl in juristischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Doppelförderung tabu?
Eine Förderung gebrauchter Stromer berge die Gefahr der doppelten Subventionierung. Es müsse zuerst geklärt sein, ob E-Autos, deren Neukauf bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefördert wurde, überhaupt ein zweites Mal bezuschusst werden dürfen. "Ich halte das mindestens für juristisch klärungsbedürftig", gibt Loogen zu bedenken und verweist auf Erfahrungen aus anderen Bereichen. "Bei Forschungsförderung ist beispielsweise üblich, dass klare Regeln verhindern, dass derselbe Projektinhalt mehrfach gefördert wird", so der e-mobil-BW-Chef.
Seiner Ansicht nach müsse eine Kaufprämie für Second-Hand-Stromer mindestens der Einschränkung folgen, dass bereits geförderte Fahrzeuge ausgenommen sind. Schließlich könnte das Ganze andernfalls nicht nur rechtlich anfechtbar sein, sondern würde auch die Steuerzahler ein zweites Mal belasten. Der geförderte Verbraucher sollte zudem vor Rückzahlungen geschützt sein. Umso wichtiger sei es also, dass die Sache bereits mit Beginn einer Förderung wasserdicht ist. "Aus meiner Sicht ist eine gründliche juristische Prüfung zwingend notwendig, bevor man ein solches Programm startet. Sonst riskiert man, dass es später gestoppt oder korrigiert werden muss, was niemandem hilft", stellt Loogen klar.

Franz Loogen, Geschäftsführer der e-mobil BW, mahnt, dass man eine Förderung für den Kauf gebrauchter E-Autos zuerst einmal genau prüfen sollte.
Drohende Marktverzerrung
Auf gut Deutsch heißt das also: Erstmal Finger weg von einer E-Gebrauchtwagen-Förderung. Doch Loogen geht noch einen Schritt weiter. Neben juristischen Risiken hat er auch wirtschaftliche Bedenken, die für Verbraucher auf den ersten Blick kaum sichtbar sind. "Preis folgt nicht den Kosten, sondern dem Markt – das ist ein klassischer volkswirtschaftlicher Grundsatz", erklärt er. Konkret bedeutet das: Fahrzeuge, die früher relativ teuer verkauft wurden, sind heute technisch überholt und entsprechend im Wert gefallen. Ein funktionierender Markt sorgt dafür, dass der Preis automatisch sinkt, bis er für die Kunden wieder akzeptabel ist. Eine Förderung würde die Restwerte künstlich stützen, aber langfristig ein Problem schaffen. Läuft die Förderung aus, fallen die Preise umso stärker.
"Wenn ich jetzt mit Staatsgeld eingreife, obwohl der Markt funktioniert, verzerrt das die natürlichen Abläufe", sagt Loogen. Anders verhält es sich bei Neuwagen, die aus Umweltgründen gefördert werden müssen, weil der Preis sonst zu hoch wäre und die Fahrzeuge nicht in ausreichender Zahl verkauft würden. "Dann ist Förderung sinnvoll, weil der Markt gegenüber dem zusätzlichen Umweltziel noch versagt. Bei Gebrauchtwagen funktioniert der Markt jedoch", betont er.
Lieber Verärgerung als Fehler
Nochmal verständlich: Wird ein Gebrauchtwagen zu hoch angesetzt, dümpelt er wie ein Ladenhüter vor sich hin, bis der Preis automatisch sinkt. Käufer akzeptieren ihn dann wieder, und er erreicht die Nachfrage. Staatliche Eingriffe sind hier laut Loogen nicht nötig – im Gegenteil: Sie könnten Hersteller und Händler unnötig belasten. Denn Unternehmen müssen die Werte der Fahrzeuge in ihrer Bilanz anpassen, wenn der Marktpreis fällt. Das wäre marktwirtschaftlich korrekt. Deshalb ist die Diskussion nicht nur auf Verbraucherseite anzusiedeln. "Es ist ein multikomplexes Thema – Wirtschaft, Recht und Politik sind gleichermaßen betroffen", sagt er. Seine klare Empfehlung: Lieber die Verärgerung kurzfristig aushalten, als vorzeitig in eine unüberlegte Gebrauchtwagenförderung zu stürzen. "Alles andere könnte mehr Schaden anrichten als nutzen", betont Loogen.
Und schließlich soll die vom Bund verkündete Förderung für neue E-Autos auch die lahmende deutsche Autoindustrie wieder in Schwung bringen, Produktionsaufträge bescheren und Arbeitsplätze sichern – die Politik selbst macht daraus keinen Hehl. Für Käufer sieht das Paket bekanntlich eine Basisprämie, Zuschläge für Familien und eine soziale Staffelung vor. Je nach Einkommen und Kinderzahl können so bis zu 6.000 Euro Unterstützung fließen. Wie zielführend die Förderung mit ihrer gesetzten Staffelung – je nach Fahrzeugtyp, Familienstand und Einkommen – am Ende tatsächlich ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.
Förderung? Ja, aber nur klar geregelt
Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Rahmenbedingungen zur Förderpraxis von vorne bis hinten gut durchdacht sein sollten – egal ob es sich um Neuwagen oder Gebrauchte handelt. Man erinnere sich nur mal an den "Dänen-Trick", der sich bei der Ende 2023 eingestellten Umweltbonus-Kaufprämie für E-Autos zwischenzeitlich abgezeichnet hatte. Damals nutzten findige Händler und deren Kunden ein völlig legales Schlupfloch: Neue E-Autos wurden angemeldet, Förderprämien in Höhe von je bis zu 9.000 Euro kassiert und das Fahrzeug nach sechs Monaten Mindesthaltedauer als Gebrauchtwagen ins EU-Ausland weiterverkauft. Quasi zum Neupreis abzüglich der Fördersumme.
Ein gutes Geschäft für alle Parteien: Der Verkäufer fuhr praktisch kostenlos für ein halbes Jahr einen Neuwagen. Der Käufer – größtenteils gingen die Stromer in skandinavische Länder, bevorzugt Dänemark, aber auch in die Schweiz – bekam ein neuwertiges Auto dank der Deklarierung als Second-Hand-Stromer zu einem viel geringeren Preis, als ein Neuwagen dort kosten würde. Und die Händler verdienten sowieso an dem Hin und Her. Alles in allem ein Riesengeschäft zulasten der Steuerkasse und ein eindrückliches Beispiel dafür, dass die Subventionierung nur dann richtig Sinn macht, wenn alle Rahmenbedingungen präzise abgewogen sind. Wer die Fehler der Vergangenheit kennt, versteht auch, warum Experten wie Franz Loogen bei Angelegenheiten wie einer Förderung für E-Gebrauchtwagen im ersten Schritt zur Vorsicht mahnen.
Hinweis: In der Fotoshow über dem Artikel präsentieren wie Ihnen den umfassenden Gebrauchtwagen-Check des Tesla Model 3.












