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Führerschein
Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, Fassung von 1923
Erster Führerschein für Carl Benz
Führerschein Klasse IIIb von 1912 19 Bilder

Führerschein-Umtausch: Fristen, Kosten, Pflichten

Führerschein-Zwangsumtausch Nächste Frist endet am 19. Januar!

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Der Zwangsumtausch soll bis 2033 in Stufen erfolgen, aber schon Mitte Januar 2023 endet die nächste Frist.

Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Neue Führerscheine nur 15 Jahre gültig

Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst, erklärt der ADAC: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Übrigens: die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden.

Die Fristen zum Umtausch

Fristen zum Führerscheinumtausch

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:  
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 - 1958 19.1 2022 (keine Verwarngelder bis 19.7.2022)
1959 - 1964 19.1.2023
1965 - 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:  
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 - 18.1.2013 19.1.2033

Was benötige ich für die Umschreibung des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Häufig ist das kostenlos.

Ich wohne im Ausland – muss ich auch in Deutschland tauschen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, dann sind Sie von den hier beschriebenen Umtauschfristen nicht betroffen. Sie unterliegen den Regelungen (etwaige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen) des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) haben. Welche konkreten Regeln im Ausland bestehen, erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.

Soweit Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben müssen Sie Ihren Altführerschein jedoch bis spätestens zum 19.1.2033 umtauschen.

Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 oder 3) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer oder rosafarbener Führerschein) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Führerschein-Umschreibung

Klasse alt Erteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
1 vor dem 1.1.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1a vor dem 1.1.1989 A, A2, A1, AM, L L 174, 175
1b nach dem 31.12.1988 A1, AM, L L 174, A1 79.05
2 nach dem 31.3.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06
3 vor dem 1.4.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06      
3 nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
4 vor dem 1.4.1980 A1, AM, L L 174, 175, A1 79.05
5 vor dem 1.1.1989 AM, L L 174, 175, AM 79.02
A1 vor dem 19.1.2013 A1, AM A1 79.05
A (beschränkt) vor dem 19.1.2013 A2, A1, AM  
A vor dem 19.1.2013 A, A2, A1, AM  
B vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
BE vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
C1 vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, C1, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
C1E vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
C vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, C1, C, L A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
CE vor dem 19.1.2013 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06
M vor dem 19.1.2013 AM  
L vor dem 19.1.2013 L  
S vor dem 19.1.2013 AM AM 79.02
T vor dem 19.1.2013 AM, L, T  
Quelle: ADAC     * Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Wie viel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen ca. 25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen werden im neuen Führerscheindokument auf 15 Jahre befristet.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?

Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Vermutlich müssen Sie den umgetauschten Führerschein dann schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen. Verpassen Sie auch diese Frist, droht wieder ein Verwarngeld.

Darf ich mit dem alten abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerscheinen im Ausland fahren?

Das hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen. .

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... überfällig und verkürzt hoffentlich die Prüfungszeiten bei Verkehrskontrollen.
... überflüssig und bürdet Autofahrern unnötig Kosten und Behördengänge auf.

Fazit

Mehr als 40 Millionen Umtauschaktionen für einen "digitalen" Führerschein, wo doch schon der Personalausweis fälschungssicher ist und die Dokumente im Tandem auch so funktionieren könnten – da könnte man sich durchaus über die Sinnhaftigkeit Gedanken machen. Muss man aber nicht. Wie immer bei Bürokratie heißt es: Beschlossen ist beschlossen.

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