Österreich-Raser: Doppelt so schnell und dennoch straffrei

Österreich-Raser
Doppelt so schnell und dennoch straffrei - warum?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 12.05.2026
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Nicht alle Fotos machen eine Freude, besonders bei zu schnellem Fahren. Seit geraumer Zeit wird in Österreich mit Frontradar geblitzt. Rund 45 Geräte befinden sich landesweit bereits im Einsatz.
Foto: CARAVANING

Manchmal sind die Wege der Gerichte seltsam. Ein Autofahrer raste im Oktober 2022 auf der Südautobahn A2 im Bezirk Mödling in Österreich mit satten 158 km/h durch eine Baustelle – erlaubt waren nur 80! Doch statt 1.500 Euro Strafe zu zahlen, kam der Raser komplett ungeschoren davon!

78 km/h zu schnell in der Baustelle

Wie die Zeitung "Kurier" berichtet, wurde für die Tempoüberschreitung von 78 km/h von der Bezirkshauptmannschaft eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen den Autofahrer verhängt. Hätte er diese nicht gezahlt, wäre ersatzweise eine Freiheitsstrafe von knapp zwölf Tagen angefallen. Der Mann wehrte sich jahrelang durch alle Instanzen gegen den Strafbefehl – und der Fall landete schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof.

Auf dem betroffenen Abschnitt der A2 galten laut "Kurier” wegen zweier aufeinanderfolgender Baustellen gestaffelte Geschwindigkeitsbegrenzungen. Zunächst war das Tempo auf 100 km/h, anschließend auf 80 km/h reduziert. Die Beschränkungen wurden unter anderem über digitale Anzeigen ausgewiesen.

Tempolimit rechtswidrig, Verfahren eingestellt

Entscheidend für den Freispruch war nicht die gefahrene Geschwindigkeit, sondern die juristische Grundlage für das Tempolimit: In den zugrundeliegenden Verkehrsplänen war das Ende der Tempo-80-Beschränkung nicht eindeutig geregelt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das Tempolimit von 80 km/h deshalb als rechtswidrig.

Damit fehlte dann aber die Basis für den vorgeworfenen Verstoß, denn der Fahrer war konkret wegen "überhöhter Geschwindigkeit bei 80 km/h" im Baustellenbereich angeklagt. Mit 158 km/h überschritt der Fahrer zwar auch das in Österreich geltende Autobahn-Tempolimit von 130 km/h. Nachträglich darf der Tatvorwurf jedoch nicht mehr geändert werden. In Folge musste das Verfahren eingestellt werden und der Schnellfahrer kommt straffrei davon.

Fazit