Raser will mehr Bußgeld statt Fahrverbot: So urteilt das Gericht

Raser will mehr Bußgeld statt Fahrverbot
So urteilt das Gericht

ArtikeldatumVeröffentlicht am 12.05.2026
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Drängler Raser
Foto: Artur Debat via Getty Images

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Ein Autofahrer hatte versucht, ein zweimonatiges Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße einzutauschen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.

Mit 54 km/h zu schnell = Fahrverbot

Der Mann war laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf der Berliner Stadtautobahn mit 134 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs. Die Messtoleranz war dabei bereits berücksichtigt. Damit lag die Überschreitung bei 54 km/h.

Das Amtsgericht wertete den Verstoß als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Gegen den Fahrer wurde deshalb eine Geldbuße von 1.120 Euro verhängt. Zusätzlich blieb es bei einem Fahrverbot von zwei Monaten. Grundlage dafür war das Urteil mit dem Aktenzeichen 310 OWi 1613/24.

Keine Chance für den Raser

Der Betroffene hatte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Vor Gericht akzeptierte er zwar den Verstoß selbst, wollte aber die Folgen abmildern. Nach Angaben des DAV schlug der als Gas- und Wasser-Installateur tätige Mann vor, statt des Fahrverbots eine höhere Geldstrafe zu zahlen oder zumindest die Dauer des Fahrverbots zu verkürzen.

Das Gericht sah dafür jedoch keine Grundlage. Nach Auffassung der Richter fehlten konkrete Nachweise dafür, dass das Fahrverbot zu einer außergewöhnlichen Härte oder sogar zu einer existenziellen Gefährdung führen würde. Zudem war der Mann bereits zuvor wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig geworden.

Urteil: Fahrer "charakterlich verantwortungslos"

In der Urteilsbegründung heißt es, die massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei als "charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos" einzustufen. Gerade deshalb sei ein Fahrverbot erforderlich, um eine nachhaltige Änderung des Fahrverhaltens zu erreichen.

Das Gericht hielt außerdem fest, dass die sogenannte Denkzettel- und Besinnungsfunktion eines Fahrverbots auch noch Monate nach dem eigentlichen Verstoß wirksam sein könne. Zwischen Tat und Urteil lagen in diesem Fall rund acht Monate.

Wann Gerichte auf ein Fahrverbot verzichten können

Grundsätzlich gelten Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsverstößen als sogenannte Regelmaßnahme. Gerichte können zwar in Ausnahmefällen davon abweichen, die Hürden dafür sind jedoch hoch.

Möglich ist dies etwa dann, wenn Betroffene nachweisen können, dass ihnen durch das Fahrverbot ein Verlust der beruflichen Existenz droht und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten bestehen. Dazu gehören beispielsweise Urlaub, Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder die vorübergehende Beschäftigung eines Fahrers.

Allein das Angebot, ein höheres Bußgeld zu zahlen, reicht nach der bisherigen Rechtsprechung in vielen Fällen nicht aus. Besonders bei vorsätzlichen oder erheblichen Verstößen halten Gerichte häufig am Fahrverbot fest.

Fazit