Ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit 2025 erhielten Toyota- und Lexus-Fahrer eine frostige Hiobsbotschaft. Die Bedien-App für die Fahrzeuge teilte mit, dass die Standklimatisierung aus rechtlichen Gründen ab sofort deaktiviert ist. Damit konnten die Kunden die Standheizung der Autos nicht mehr per App aktivieren. Das Problem: Laut Toyota werde die Innenraumkonditionierung bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb nur durch den laufenden Verbrennungsmotor ermöglicht. Das Laufenlassen des Motors im Stand ist in Deutschland allerdings gesetzlich verboten.
Doch nun rudern die Hersteller zurück. Ab sofort funktioniert die per App gesteuerte Funktion wieder. Toyota gibt gegenüber der Bild-Zeitung an, dass hauptsächlich die Kundenrückmeldung für die Entscheidung verantwortlich sei. Da viele Kunden die Standklimatisierung nutzen, hat der Hersteller die Funktion wieder aktiviert. Allerdings bekomme der Kunde nun in der App einen Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Fahrer und richtet sich nicht an die technischen Fähigkeiten des Fahrzeugs.
Diese gerade im Winter so einschneidende Änderung hätte über 100.000 Modelle von Toyota und Lexus betroffen – ausgenommen Plug-in-Hybride und rein elektrische Fahrzeuge.
Unterschied zur Standheizung
Technisch ist klar zwischen einer einfachen Vorklimatisierung und der klassischen Standheizung zu unterscheiden. Die Vorklimatisierung heizt oder kühlt das Fahrzeug vor Fahrtantritt per App – bei normalen Vollhybriden erfolgt dies über den Verbrennungsmotor. Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge heizen dagegen elektrisch und emissionsfrei über die Hochvoltbatterie.
Eine klassische Standheizung hingegen ist eine extra eingebaute Heizung, die mit Sprit aus dem Tank eine kleine Brennkammer befeuert und so den Wasserkreislauf erwärmt. Solche Standheizungen können auch nachträglich selbst in ältere Fahrzeuge eingebaut werden und verfügen über eine eigene Fernbedienung oder sogar App.
Die rechtliche Grundlage (StVO)
Der entscheidende rechtliche Hebel für die Deaktivierung findet sich in § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser untersagt explizit das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren sowie die Verursachung vermeidbarer Abgasbelästigungen.
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm sowie vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen."
Ein Verstoß kostet aktuell ein Bußgeld (Tatbestandskatalog: 80 Euro plus Gebühren). Toyota sichert sich hier rechtlich ab, da die App-Steuerung den Tatbestand der "Anstiftung" oder Beihilfe erfüllen könnte. Hinter der nun abgeschalteten Funktion steht der globale Trend des sogenannten "Remote Engine Start", der vor allem in Nordamerika und Asien als Standard-Komfortmerkmal gilt und dort massiv beworben wird. Toyota und Lexus nutzen für ihre europäischen Modelle dieselbe technologische Plattform.












