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Alle Antworten zur neuen E-Auto-Förderung

E-Auto-Prämie sinkt – keine Hybrid-Förderung mehr Alle Antworten zur E-Auto-Förderung

Die staatlichen Förderungen von E-Autos und Pkw mit Hybrid-Antrieb werden reduziert bzw. laufen ganz aus. Hier die wichtigsten Antworten zum Umweltbonus.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf der neuen E-Auto-Förderrichtlinie am Freitag (12. August 2022) an die übrigen Ministerien zur Abstimmung weitergeleitet. Nachdem die einzelnen Ressorts ihre Zustimmung gegeben haben, wurde die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Seit dem 9.12. ist das Förderprogramm offiziell. Neu ist immerhin, dass neben Privatpersonen jetzt auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss der Prämie kommen.

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Hier die wichtigsten Antworten zum Umweltbonus:

Wann tritt die neue E-Autoförderung in Kraft?

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Umweltbonus in Kraft. Aktuell bedarf es noch der Abstimmung in den Ministerien und der EU. Ab Herbst sollte die Richtlinie in Kraft treten.

Welche Fahrzeuge werden ab dem 1. Januar 2023 gefördert?

Ausschließlich der Kauf von Elektroautos wird gefördert, die Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV) läuft zum 31. Dezember 2022 aus.

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Politik & Wirtschaft

Bis wann dürfen Unternehmen die Prämie noch beantragen?

Vom 1. September 2023 an können nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen die aktuell geltende E-Auto-Prämie beantragen. Unternehmen kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie 2023?

Von Anfang 2023 an sinkt die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, werden nur noch mit 3.000 statt 5.000 Euro bezuschusst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)
Bundesanteil für Gebrauchtwagen Mindesthalte-
Dauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate
  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)
Bundesanteil für Gebrauchtwagen Mindesthalte-
Dauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

Was ändert sich beim Umweltbonus ab 2024?

Ab 2024 gilt die Prämie dann nur noch für Fahrzeuge bis maximal 45.000 Euro. Sie beträgt ab diesem Zeitpunkt 3.000 Euro. Teurere E-Autos werden dann nicht mehr gefördert.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2024

  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)
Bundesanteil für Gebrauchtwagen Mindesthalte-
Dauer
Kauf 3.000 Euro 2.400 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 1.500 Euro 1.200 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 3.000 Euro 2.400 Euro 24 Monate

Kaufvertrag oder Zulassung – welches Datum gilt für den Antrag?

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Wallbox Förderung Volker Wissing FDP Verkehrsminister
Politik & Wirtschaft

Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich die PHEV-Prämie für 2022 nicht mehr erhalte?

Im Idealfall fangen Garantieverträge den Verlust der Kaufprämie auf. Der Händler selbst haftet in der Regel nicht. "Der Kunde kann den Prämienausfall nur dann als Schadenersatz geltend machen, wenn dies im Kaufvertrag so vereinbart ist", sagt Stefan Winter, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg. "In den überwiegenden Fällen steht allerdings im Kleingedruckten, dass der Hersteller für den Ausfall des Bundesanteils nicht haftet."

Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit: In der Regel gibt der Verkäufer bei der Bestellung zwar keinen exakten, dafür aber einen ungefähren unverbindlichen Liefertermin an. Nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieser maximal um sechs Wochen überschritten werden. Fordert der Kunde den Händler danach zur Lieferung auf, kommt dieser in Verzug. Rechtsanwalt Stefan Winter: "Der Käufer kann dann nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen Schadenersatz verlangen. Dieser darf bei leichter Fahrlässigkeit jedoch maximal fünf Prozent des Kaufpreises betragen."

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und verzichtet so auf das Auto, sind es maximal 25 Prozent vom Kaufpreis. Allerdings muss dem Autohaus in diesem Fall eine angemessene zweite Frist von etwa zwei Wochen gesetzt werden.

Was ist mit Leasing-Fahrzeugen?

Sie Tabellen oben. Leasing-Fahrzeuge werden je nach Laufzeit weiter gefördert – auch 2024.

Wie hoch ist der Herstelleranteil bei der Förderung von E-Autos?

Die oben genannten Fördersätzen stellen den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie dar. Im Sommer 2022 hieß es noch, der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Das Wirtschaftsministerium sei mit den Herstellern im Austausch. Jetzt, Ende 2022 gibt es keinen neuen Stand in dieser Sache.

Was ändert sich bei Gebrauchtwagen?

Es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

Wie viel Geld steht für die Förderung zur Verfügung?

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgestockt. Rund 3,09 Milliarden Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen fünf Milliarden Euro. Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro, für 2024 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das heißt, die Förderungen sind für die jeweiligen Jahre gedeckelt.

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Alternative Antriebe

Woher kommt das Geld für den Umweltbonus?

Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Der Fonds wird nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Der Fonds speist sich aus Erlösen des europäischen und nationalen Emissionshandels.

Wo kann ich den Förderantrag stellen und wer zahlt die Prämie aus?

Wie schon jetzt, ist für die Auszahlung des Umweltbonus das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Den Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos (bis Ende 2022) auf der Internetseite des BAFA online stellen.

Kann man den Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Den Umweltbonus kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können so von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des (BAFA) veröffentlicht.

Für die aktuelle Innovationsprämie für E-Autos gelten die aktuellen Voraussetzungen:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Dazu ist beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)
Bundesanteil für Gebrauchtwagen Mindesthalte-
Dauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate
  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)
Bundesanteil für Gebrauchtwagen Mindesthalte-
Dauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

Umweltbonus für PHEVs

  Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)
Bundesanteil (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) Mindesthalte-
Dauer
Kauf 4.500 Euro 3.750 Euro 6 Monate
Leasinglaufzeit 6-11 Monate 1.125 Euro 937,50 Euro 6 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.875 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.750 Euro 24 Monate

Prämie für Gebrauchtwagen

Prämie für junge Gebrauchtwagen Kauf Leasing 6 - 11 Monate Leasing 12 - 23 Monate Leasing über 23 Monate
reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 5.000 Euro 1.250 Euro 2.500 Euro 5.000 Euro
Plug-In-Hybridfahrzeuge 3.750 Euro 937,50 Euro 1.875 Euro 3.750 Euro
Prämie für junge Gebrauchtwagen Kauf Leasing 6 - 11 Monate Leasing 12 - 23 Monate Leasing über 23 Monate
reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 5.000 Euro 1.250 Euro 2.500 Euro 5.000 Euro
Plug-In-Hybridfahrzeuge 3.750 Euro 937,50 Euro 1.875 Euro 3.750 Euro

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Fazit

Die Bundesregierung ändert die E-Autoförderung. Die Prämie für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus, die Prämie für Elektroautos wird gedeckelt. Zudem reduziert sich die Förderung für die Jahre 2023 und 2024. Ab 1. September 2023 kommen immerhin auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss einer Elektroauto-Förderung.

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