Die Neufassung der Ladesäulen-Verordnung hat es durch das Bundeskabinett und jetzt auch durch den Bundesrat geschafft: Ab dem 1. Juli 2023 muss man an neuen Ladesäulen per EC- oder Kreditkarte bezahlen können. Weitere Änderungen kommen früher.
Die Neufassung der Ladesäulen-Verordnung hat es durch das Bundeskabinett und jetzt auch durch den Bundesrat geschafft: Ab dem 1. Juli 2023 muss man an neuen Ladesäulen per EC- oder Kreditkarte bezahlen können. Weitere Änderungen kommen früher.
Das Bundeskabinett hatte die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novellierung der Ladesäulen-Verordnung bereits im Mai 2021 auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung am 17. September 2021 hat auch der Bundesrat der neuen Ladesäulenverordnung zugestimmt. All Änderungsempfehlungen der Ausschüsse sowie ein Änderungsantrag aus Schleswig-Holstein wurden abgelehnt. Die Ladesäulen-Verordnung wird also so umgesetzt, wie sie bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Die wichtigste Neuerung: Ein einheitliches Bezahlsystem fürs Ad-hoc-Laden an allen Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden. Heißt: Alle neuen Ladesäulen müssen dann laut Verordnung über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen. Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa in einem Ladesäulenpark. Bestehende Säulen müssen nicht nachgerüstet werden. Deutlich modernere Alternativen ohne PIN-Eingabemöglichkeit, zum Beispiel das Giro-e-System, werden damit ausgebremst.
Das Anliegen des Wirtschaftsministers: "Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit (...) Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar!"
Die Vertreter der Auto-, Energie- und Elektronik-Branche hatten sich mit Blick auf die Kosten für Einbau und Betrieb der Lesegeräte im Vorfeld unisono gegen eine entsprechende Pflicht ausgesprochen. Die Finanzbrache war, wenig überraschend, von Beginn an dafür.
Immerhin: "Alte" Ladesäulen genießen Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden. Es wird ab Juli 2023 also ein Nebeneinander von verschiedensten Bezahlmöglichkeiten geben: Hier die alten Säulen, die bereits existierende Lademöglichkeiten per App oder RFID-Karte bieten und dort die neuen Ladesäulen mit Kartenleser und PIN-Pad. Zusätzlich kündigte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Förderprogramm an, um die Kosten für den Einbau der Lesegeräte zu senken. Wie genau diese Förderung aussehen soll, ist bislang noch nicht bekannt. Auch noch ungeklärt: Wer die Kosten für die laut BMWi nötige eichrechtliche Neuzertifizierung übernimmt. Das Kartenterminal ist bislang nämlich nicht Teil der aktuellen Zertifizierung.
Deutlich früher greifen Änderungen in Sachen eRoaming und einheitlicher Ladedienste: So müssen alle neuen Ladesäulen ab dem 1. März 2022 über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, über die Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden. Auch sind künftig Ladepunkte bis 22 kW zugelassen, die ausschließlich über fest angebrachte Ladekabel verfügen.
Vor allem für Neueinsteiger in Sachen Elektromobilität ist die Neuregelung der Ladesäulen-Verordnung grundsätzlich eine gute Sache. Weil sie die technischen Hürden fürs Ad-hoc-Laden senkt. Dafür hätte es aber auch eine Lösung ohne PIN-Eingabefeld und festen Kartenleser getan. Der verpflichtende Einbau dieser verhältnismäßig antiquierten Lösung treibt die Kosten hoch und zeigt, wie wenig Vertrauen die Politik in die Digitalisierung hat.