Das ändert sich 2023 für Autofahrer
Verbandkasten, Führerschein-Tausch & HU-Plaketten

Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Hier eine ständig aktualisierte Übersicht zu Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreisen, Auto-Verbandkasten und Versicherung.

Änderung 2023 Tacho
Foto: peterschreiber.media via Getty Images
In diesem Artikel:
  • Führerscheinumtausch
  • Masken im Verbandkasten
  • HU-Plaketten
  • Kfz-Versicherung
  • E-Auto-Förderung
  • Kraftstoffpreise
  • THG-Quote
  • Reise
  • Fazit

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

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Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kosten 25 Euro. Ab 19.1.2024 müssen Führerschein-Inhaber aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 den "Lappen" umtauschen. Am Führerschein im Kartenformat finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Bei allen Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, finden Sie unter Punkt 4b schon jetzt ein Ablaufdatum.

Masken im Verbandkasten

Seit dem 1.2.2022 ist die neue DIN-Norm für Verbandkasten in Kraft (DIN 13164:2022). In neuen Verbandkästen sind nun auch zwei Masken enthalten. Daneben gibt es zwei weitere Änderungen: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandkästen der neuen DIN genügt ein Dreieckstuch. Außerdem ist das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen. Die zwei Gesichtsmasken müssen keine FFP2-Masken sein, aber mindestens welche vom Typ 1 (DIN EN 14683). Bis zum 31.1. gilt noch eine Übergangsfrist, in der Autofahrer den alten Verbandkasten um zwei Masken nachrüsten können.

Interessant: Autofahrer dürfen Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 weiterverwenden und brauchen sie nicht um die zwei Masken ergänzen. Aber Vorsicht: Achten Sie auf das Ablaufdatum des Verbandmaterials, überprüfen Sie das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum! Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandkasten kostet fünf Euro Verwarngeld, zehn Euro zahlt der Halter, wenn er einem anderen Fahrer das Fahrzeug ohne einen oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlässt.

HU-Plaketten

Wer eine rosafarbene "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orange Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2025 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (blaue Plakette).

HU Plakettenfarben
Holger Wittich
Die Farben der "TÜV"-Plakette in den kommenden Jahren.

Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld, zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Erfassung Kraftstoff- und Stromverbrauch

Im Jahr 2023 steht die nationale Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Auslesen und Übermitteln der Energieverbrauchsdaten (Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch) von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen an, sofern diese über einen Verbrennungsmotor oder einen (Plug-in-)Hybridantrieb verfügen. Das Erfassen dieser Daten erfolgt bei der Hauptuntersuchung ab 20. Mai 2023. Fahrzeughalter sollen nach Mitteilung des TÜV-Verbands die Möglichkeit haben, der Erhebung der Daten zu widersprechen. "Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Verfahren realistischere Verbrauchswerte als mit den heute gängigen Messungen auf Prüfständen zu ermitteln", heißt es.

Abgasuntersuchung Diesel ab Euro 6

Ziel der Bundesregierung ist es, bis spätestens 1. Juli 2023 die Messung der Partikelanzahlkonzentration für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) verpflichtend einzuführen.

Kfz-Versicherung

Ab 2023 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 13 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 8,1 Millionen gelten 2023 höhere Einstufungen, 4,8 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.

Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr. Hier sind 15 Millionen Autofahrer betroffen, 5,5 Millionen davon profitieren von der neuen Statistik, 10,1 Millionen müssen in 101 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen. Hier sehen Sie im Detail, wer künftig für die Kasko-Versicherung oder die Haftpflicht mehr oder weniger zahlen muss.

E-Auto-Förderung

Vom 1. Januar 2023 an erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. Der Kauf eines Elektroautos wird ab diesem Datum nur noch mit einer reduzierten Prämie gefördert. So gibt es für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro 4.500 Euro (vorher: 6.000 Euro) vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3.000 (vorher: 5.000 Euro) zuzüglich 1.500 Euro. Außerdem dürfen vom 1.9.2023 an nur noch Privat-Personen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen.

Kraftstoffpreise

Am 1.1.2023 sollte ursprünglich die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung (aktuell 30 Euro pro Tonne CO₂) für Diesel und Benzin in Kraft treten. Wegen der anhaltend hohen Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, diese Stufe auszusetzen. Erst 2024 werden dann die 35 Euro pro Tonne CO₂ fällig. Der Preis von 55 Euro pro Tonne wird nun erst 2027 erreicht. Um beim Tanken zu sparen, empfehlen wir unsere Mehr-Tanken-App.

THG-Quote

Auch 2023 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist.

Reise

Die neuen Vignetten für Österreich gelten ab Dezember 2022 bis Januar 2024. In Österreich kostet die Jahresvignette, die im Jahr 2023 die Farbe "Purpur" trägt, für Pkw 96,40 Euro. Sie ist damit um 2,8 Prozent oder 2,60 Euro teurer geworden. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 Euro – 80 Cent mehr und das 10-Tages-"Pickerl" schlägt mit 9,90 Euro (+ 30 Cent) zu Buche. Für Motorradfahrer kostet die Jahres-Maut 38,20 (+ 1 Euro), die Zwei-Monats-Vignette ist um 40 Cent teurer geworden und kostet nun 14,50 Euro und das Pickerl für 10 Tage kostet 20 Cent mehr – 5,80 Euro.

Für die Schweiz müssen Autofahrer ebenfalls eine Jahres-Vignette vorweisen. Mit der Vignette 2023/2024 kommt die Farbe Gelb mit dunkelroter und weißer Jahreszahl in den Umlauf. Auch im Jahr 2023 bleibt der Preis unverändert bei 40 Franken (umgerechnet 42 Euro). Neu ist aber, dass auch die Schweiz im Verlauf des Jahres 2023 eine E-Vignette einführen wird.

Auch in Frankreich zieht die Maut an – je nach Strecke zwischen 4,62 und 4,81 Prozent – E-Autos sind von der Erhöhung ausgenommen.

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Fazit

2023 ändert sich für Autofahrer einiges: Führerscheininhaber müssen ihren Lappen umtauschen, die E-Autoförderung für Plug-in-Hybride entfällt ebenso, wie die neue CO₂-Preiserhöhung. Dazu gibt es die Möglichkeit über die THG-Quote Geld zu verdienen und mit dem Gang zum TÜV, ein Bußgeld zu vermeiden.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2023

Erscheinungsdatum 21.09.2023

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