Das ändert sich 2026 für Autofahrer: Euro 7, Sprit-Preise, Förderungen

Euro 7, Spritpreis, Assistenzsysteme & Co
Das ändert sich 2026 für Autofahrer

ArtikeldatumVeröffentlicht am 25.11.2025
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Das ändert sich für Autofahrer 2026
Foto: asbe via Getty Images

Abgasnorm Euro 7

Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter, ab Ende 2027 dann für alle Neuzulassungen dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge greifen die Vorgaben ab 2028 bzw. 2029. Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe bleiben weitgehend unverändert, neu ist jedoch eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel ab zehn Nanometern, die künftig bei allen Ottomotoren berücksichtigt werden.

Euro 7 weitet die Vorschriften zudem auf weitere Emissionsquellen aus: Auch Abriebpartikel von Reifen und Bremsen werden reguliert, mit einheitlichen Grenzwerten ab 2035. Die Systeme zur Abgasreinigung müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Haltbarkeitsvorgaben für die Batterien. Zusätzlich werden Manipulationsschutz und Datenkontrolle verschärft, um Emissionen auch im Alltag überwachen zu können.

Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2026 gelten für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 zusätzliche Sicherheitsanforderungen. Damit setzt die EU die nächste Stufe ihrer Verordnung zur Fahrzeug- und Verkehrssicherheit um.

Neu verpflichtend ist unter anderem ein Notbremsassistent, der Fußgänger und Radfahrer erkennt und bei Gefahr automatisch eine Bremsung einleitet, um Kollisionen zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern. Ebenfalls vorgeschrieben wird ein Ablenkungswarnsystem, das die Aufmerksamkeit des Fahrers überwacht und bei nachlassender Konzentration warnt. Zudem müssen Fahrzeuge künftig einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten, um das Verletzungsrisiko für Fußgänger bei einem Unfall zu senken. Die Regelung zum Notfall-Spurhalteassistenten wird auf Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ausgeweitet; für alle anderen Neufahrzeuge gilt diese Pflicht bereits seit dem 7. Juli 2024.

Deutschland-Ticket

Ab Januar steigt der Preis des "Deutschlandtickets" von 58 auf 63 Euro. Darauf einigten sich die Verkehrsminister der Länder. Das entspricht einer Preiserhöhung um 8,6 Prozent, gültig ab dem 1. Januar 2026. Für die Zukunft soll ein Index für die Preisentwicklung festgelegt werden. Das Ticket ermöglicht die Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, eigenständig weitere Ermäßigungen, etwa für Auszubildende, Schüler oder Sozialtickets, anzubieten.

Digitaler Führerschein

Der digitale Führerschein soll in Deutschland bereits Ende 2026 eingeführt werden und damit früher verfügbar sein als im restlichen EU-Raum, wo der Start erst 2030 vorgesehen ist. Künftig können Führerscheininhaber ihre Dokumente per Smartphone abrufen und müssen die Plastikkarte oder den Papierfahrzeugschein nicht mehr zwingend mitführen. Der digitale Nachweis ergänzt den klassischen Kartenführerschein, ersetzt ihn jedoch nicht vollständig.

Dienstwagen und Abschreibung

Bei der privaten Nutzung vollelektrischer Dienstwagen steigt die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung. Statt bisher 70.000 Euro gilt bereits seit dem 1. Juli 2025 ein Schwellenwert von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge innerhalb dieses Rahmens bleibt die 0,25-Prozent-Regelung bestehen. Das bedeutet, dass monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen. Liegt der Listenpreis über 100.000 Euro, wird ein Satz von 0,5 Prozent angesetzt. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ändert sich nichts – hier gilt weiterhin ein Prozent des Bruttolistenpreises.

Für elektrisch angetriebene Fahrzeuge wird eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit geschaffen. Unternehmen können Fahrzeuge, die sie im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu erwerben, degressiv abschreiben.

E-Auto-Förderung

Ab dem 1. Januar 2026 legt die Bundesregierung die E-Auto-Förderung neu auf. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie kleine Unternehmen können dann eine Prämie von bis zu 4.000 Euro erhalten, wenn sie ein reines Elektroauto bis 45.000 Euro netto kaufen. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, auch gebrauchte E-Autos können gefördert werden. Die Abwicklung erfolgt über die BAFA.

Ziel ist es, den Absatz günstiger E-Modelle zu fördern und Menschen mit geringerem Einkommen beim Umstieg zu unterstützen. Für das Programm stehen bis 2029 rund drei Milliarden Euro aus dem EU-Klimasozialfonds und dem Klima- und Transformationsfonds bereit.

eCall

Ab 2026 sind neue Autos in der EU verpflichtend mit einem modernisierten Notrufsystem auszustatten. Der sogenannte "Next Generation eCall" ersetzt die bisherige Technik, die noch auf 2G- und 3G-Mobilfunknetzen beruhte. Die Einführung der neuen Vorgaben erfolgt stufenweise.

Ab dem 1. Januar 2026 ist der Einbau des NG eCall für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) verpflichtend. Ohne diese Technik wird keine Typgenehmigung mehr erteilt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zudem keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen.

Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge

Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei Kabotagefahrten mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Ziel der EU-Regelung ist es, Sicherheit, fairen Wettbewerb und den Schutz des Fahrpersonals zu stärken. Ausgenommen sind rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptberuf.

Die Geräte der zweiten Generation erfassen neben Lenk- und Ruhezeiten auch Grenzübertritte und Manipulationsversuche. Unternehmen müssen Daten archivieren, Personal schulen und ihre Tourenplanung anpassen. Verstöße können hohe Bußgelder und Stilllegungen nach sich ziehen.

Führerscheinumtausch

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bis zum Stichtag 19.1.2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.1.2027 umgetauscht werden.

HU-Plaketten

Wer eine blaue "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine braune Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2028 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (rosafarbene Plakette).

HU Plakettenfarben
Holger Wittich

Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld; zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Kraftstoffpreise

Am 1.1.2026 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Allerdings steht der konkrete Preis noch nicht fest – er liegt aber zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Bei 65 Euro würde 2026 Benzin 18,6 Cent und Diesel rund 20,5 Cent mehr pro Liter kosten (im Vergleich zu den Spritkosten von 2021. Um beim Tanken zu sparen, empfehlen wir unsere Mehr-Tanken-App.

Kfz-Steuer-Befreiung

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis Ende 2035 beschlossen. Damit sollen der Absatz von E-Fahrzeugen gestärkt und die heimische Autoindustrie unterstützt werden. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett Mitte Oktober 2025 verabschiedete, sieht vor, dass alle reinen Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, weiterhin bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben. Die Steuervergünstigung endet für alle Fahrzeuge spätestens am 31. Dezember 2035.

Ohne die Gesetzesänderung wäre die bisherige Regelung Anfang 2026 ausgelaufen. Durch die Verlängerung schafft die Bundesregierung nun für fünf weitere Jahre Planungssicherheit für Käufer und Hersteller von Elektroautos. Wer den vollen steuerlichen Vorteil nutzen möchte, sollte sein Fahrzeug noch vor Ende 2025 zulassen. Nach Schätzungen führt die Maßnahme in den kommenden Jahren zu Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.

Kfz-Versicherung

Ab 2026 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund 10 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 5,9 Millionen gelten 2026 höhere Einstufungen; 4,5 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.

Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr. 5,3 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von der neuen Statistik; 5,0 Millionen müssen in 51 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen. Hier sehen Sie im Detail, wer künftig für die Kasko-Versicherung oder die Haftpflicht mehr oder weniger zahlen muss.

Widerrufsbutton für Online-Verträge

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter, die Verträge über ihre Internetseiten abschließen, eine deutlich erkennbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen. Damit soll es Verbrauchern erleichtert werden, einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen schnell und unkompliziert zu widerrufen.

Die Pflicht zum elektronischen Widerrufsbutton gilt für Online-Geschäfte mit Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Unternehmen sind damit verpflichtet, eine technische Lösung bereitzustellen, über die der Widerruf unmittelbar und ohne zusätzliche Hürden erfolgen kann.

Reise

Österreich: 2026 wird die Autobahnvignette teurer: Die Preise steigen um 2,9 Prozent auf 9,60 Euro für die 1-Tages-Vignette (nur digital), 12,80 Euro für die 10-Tages-Vignette, 32,00 Euro für die 2-Monats-Vignette und 106,80 Euro für die Jahresvignette. Die letzte Klebevignette trägt die Farbe "feuerrot" und ist ab Ende November 2025 erhältlich.

Ab 2027 entfällt das klassische Klebe-Pickerl vollständig. Die ASFINAG stellt dann vollständig auf die Digitale Vignette um, die online und weiterhin auch an Tankstellen und in Geschäften erworben werden kann.

In mehreren österreichischen Städten, darunter Wien, Graz, Linz und Salzburg, sollen künftig Zufahrtskontrollen per Kamera eingeführt werden. Ziel ist es, den Verkehr in Innenstädten stärker zu regeln und nur noch berechtigten Fahrzeugen wie Anwohnerautos, Taxis, Lieferdiensten oder Einsatzfahrzeugen die Einfahrt zu erlauben. Motorräder und Mopeds sind von der geplanten Regelung ausgenommen. Bei unerlaubten Einfahrten drohen hohe Bußgelder, auch für ausländische Autofahrer.

Die rechtliche Grundlage für das kamerabasierte Verkehrsmanagement soll im Mai 2026 in Kraft treten. Danach können die teilnehmenden Städte die Systeme schrittweise umsetzen. Die Kameras sollen automatisch zwischen erlaubten und nicht erlaubten Einfahrten unterscheiden, um die Zufahrtsbeschränkungen effektiv zu überwachen und Missbrauch zu verhindern.

In den Niederlanden ist auch für das Jahr 2026 eine planmäßige Erhöhung der Bußgelder vorgesehen. Diese Anpassungen erfolgen regelmäßig zu Jahresbeginn und treten erfahrungsgemäß bis März in Kraft. Konkrete Beträge oder Änderungen einzelner Tatbestände sind derzeit noch nicht bekannt.

In Spanien dürfen Autofahrer ab dem kommenden Jahr auf Autobahnen bei Pannen oder Unfällen kein Warndreieck mehr aufstellen. Stattdessen wird ein spezielles Blinklicht Pflicht, das auf dem Fahrzeugdach platziert und von Weitem sichtbar ist. Damit soll das Unfallrisiko beim Absichern liegengebliebener Fahrzeuge verringert werden. Wichtig, das gilt nicht für Autofahrer aus Deutschland.

In Großbritannien ist für 2026 eine Senkung der Promillegrenze in England und Wales von derzeit 35 auf 22 Mikrogramm Alkohol pro 100 Milliliter Atemluft im Gespräch. Zudem sollen Speicheltests künftig als Beweismittel bei Drogendelikten am Steuer zugelassen werden, um Kontrollen zu vereinfachen. Parallel wird über verschärfte Strafen bei Verstößen gegen die Gurtpflicht beraten.

Fazit