Im Kern geht es um elektrische Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer zulässigen Höchstmasse zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen. Sie sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission von der Pflicht zum Geschwindigkeitsbegrenzer ausgenommen werden. Bisher gilt für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 grundsätzlich, dass sie nur mit einem eingebauten und auf 90 km/h eingestellten Begrenzer im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen.
Gilt nur für Elektro-Transporter
Hintergrund ist das höhere Gewicht von Elektrotransportern. Viele Modelle überschreiten durch die Batterie die Grenze von 3,5 Tonnen und rutschen damit in die Klasse N2, obwohl sie im Alltag eher klassischen leichten Lieferwagen entsprechen. Nach Auffassung der Kommission führt das zu zusätzlichen Kosten und erschwert den Einsatz solcher Fahrzeuge.
Die geplante Ausnahme ist eng gefasst. Sie soll nur für N2-Fahrzeuge mit Elektroantrieb zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen gelten. Andere Antriebe wie Diesel, Benzin, Gas oder Hybrid sind in dem Entwurf nicht genannt.
Zur Begründung verweist die Kommission auch auf den technischen Stand heutiger Fahrzeuge. Genannt werden moderne Assistenzsysteme wie intelligente Geschwindigkeitsassistenten, die es bei der früheren Ausweitung der Regeln in dieser Form noch nicht gab. Aus Sicht der Kommission spricht das dafür, die betroffenen Elektrotransporter nicht mehr wie schwerere klassische Nutzfahrzeuge zu behandeln.
Beschlossen ist die Änderung damit noch nicht. Der Vorschlag muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene durchlaufen. Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.












