Neue E-Auto-Förderung: Das müssen Sie zur Elektro-Auto-Prämie wissen

Neue E-Auto-Förderung
Das müssen Sie zur Elektro-Auto-Prämie wissen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 19.01.2026
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Die Bundesregierung hat die geplanten Rahmenbedingungen für das neue Förderprogramm zur Unterstützung des Kaufs und Leasings von Elektroautos veröffentlicht. Das Programm soll Privathaushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen gezielt entlasten und den Absatz vollelektrischer Fahrzeuge in Deutschland wieder ankurbeln.

Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Antragstellung ist ab Mai 2026 vorgesehen, kann aber rückwirkend erfolgen. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht das des Kaufvertrags oder der Bestellung.

Die wichtigsten Infos zur E-Auto-Förderung im Überblick

Die Förderung besteht aus einer Basisprämie, einem Familienzuschlag und einer sozialen Staffelung. Insgesamt kann die Unterstützung – je nach Einkommen und Familienstand – bis zu 6.000 Euro betragen.

  • 3.000 Euro für reine Elektroautos (batterieelektrische Fahrzeuge, BEV)
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
  • +500 Euro je Kind, maximal 1.000 Euro bei zwei Kindern
  • +1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro
  • +1.000 Euro zusätzlich bei Einkommen unter 45.000 Euro

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die ein Fahrzeug der Klasse M1 (Pkw) kaufen oder leasen und erstmals zulassen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

E-Auto-Förderung
Bundesumweltministerium
E-Auto-Förderung
Bundesumweltministerium

Technische Voraussetzungen der Fahrzeuge

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind nur dann förderfähig, wenn sie nachweislich umweltfreundlich betrieben werden können. Konkret gilt:

  • Der CO₂-Ausstoß darf maximal 60 Gramm pro Kilometer betragen (nach Typgenehmigung) oder
  • die elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer erreichen.

Ab dem 01.07.2027 will die Bundesregierung prüfen, ob künftig reale CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb als Grundlage dienen sollen, um den tatsächlichen Elektroanteil der Nutzung besser zu erfassen.

Bedingungen für Kauf und Leasing

Die Förderung gilt sowohl für den Fahrzeugkauf als auch für das Leasing. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung ist verpflichtend. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge unmittelbar nach Erhalt der Prämie weiterverkauft werden.

Beim Leasing gelten dieselben Regeln wie beim Kauf. Das Bundesumweltministerium spricht hier ebenfalls von einer sozial gestaffelten Förderung, die – abhängig von Einkommen und Familiengröße – bis zu 6.000 Euro betragen kann.

Einkommensgrenzen und Antragsvoraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Für Familien mit bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind, also auf maximal 90.000 Euro. Grundlage für die Berechnung sind die zwei neuesten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen.

Auch für Paare ohne Trauschein gilt die gemeinsame Einkommensberechnung. Für Rentnerinnen und Rentner, die keine Steuererklärung abgeben mussten, soll eine alternative Nachweismöglichkeit über eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung geschaffen werden.

Finanzrahmen und Zielsetzung

Das Förderprogramm wird über den Klima- und Transformationsfonds finanziert, der sich aus Einnahmen der CO₂-Bepreisung speist. Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2029 zur Verfügung. Nach Schätzungen des Umweltministeriums reicht diese Summe für rund 800.000 Fahrzeuge.

Eine Preisobergrenze für geförderte Fahrzeuge ist derzeit nicht vorgesehen. Damit bleibt die Förderung auch für Modelle in höheren Preissegmenten offen, solange die technischen und einkommensbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Fazit