In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht – aber was bedeutet das für Autofahrer? Hier alle Antworten zu Bußgeldern, Ganzjahresreifen, Zeiträumen und Ausnahmen.
In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht – aber was bedeutet das für Autofahrer? Hier alle Antworten zu Bußgeldern, Ganzjahresreifen, Zeiträumen und Ausnahmen.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Deutschland unter dem § 2 die situative Winterreifenpflicht vor. "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen." Die Anforderung definiert M+S-Reifen sowie Winterreifen mit dem Alpine-Logo. Die populäre Faustformel und Empfehlung für die Winterreifen-Zeitspanne von Oktober bis Ostern (O bis O) hat rechtlich indes keine Relevanz.
Ja, die situative Winterreifenpflicht schreibt für alle Räder Winterreifen vor.
Hier gibt es nur eine Empfehlung: Sobald die Temperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, sollten man mit Winterreifen unterwegs sein. Achtung, solche Temperaturen sind auch im Herbst oft schon aktuell.
Winterreifen sind am Alpine-Logo auf der Seitenflanke zu erkennen. Es stellt eine Bergsilhouette und eine Schneeflocke dar. Bis zum 30.4.2024 gelten auch M+S-Reifen als wintertauglich, sie müssen jedoch bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sein. Reifen, die nach dem 1.1.2018 produziert wurden, müssen das Alpine-Logo tragen.
Sobald Ganzjahresreifen das Alpine-Logo oder das M+S-Zeichen mit der oben genannten Übergangsfrist tragen, gelten Sie als Winterreifen. Ohne die Symbole sind es Sommerreifen.
Gesetzlich ist eine Mindesprofiltiefe 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Das gilt auch für Winterreifen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, aber auch die Automobilclubs mindestens vier Millimeter. Darüber hinaus sollten spätestens alle sechs Jahre die Reifen ausgetauscht werden.
Den korrekten Druck für die Winterreifen entnehmen sie der Luftdrucktabelle des Reifenherstellers.
Die situative Winterreifenpflicht gilt nicht für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder sowie für Krankenfahrstühle laut §2 Nr. 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Auch Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind ausgenommen.
Der Fahrer oder die Fahrerin erhalten ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Kommt es zu Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. 100 Euro und einen Punkt drohen, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro und ebenfalls einen Punkt. Aber auch der Fahrzeughalter kann bestraft werden, wenn er zulässt oder sogar anordnet, mit einem Fahrzeug ohne Winterbereifung zu fahren. Hier werden 75 Euro und ein Punkt fällig.
Die Kaskoversicherung kann wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann bei einem unverschuldeten Unfall ein Mitverschulden anrechnen.
Ja, in diesem Fall ist nach Angaben des ADAC kein Bußgeld zu befürchten. Autofahrerinnen und -fahrer dürfen mit diesem Notbehelf die Fahrt vorsichtig fortsetzen, der Sommerreifen muss dann zeitnah ersetzt werden.
Ja, Autovermieter müssen die Fahrzeuge in einem fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung stellen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ein Mietwagen mit Sommerreifen nicht verkehrssicher. Der Mieter darf die Übernahme des Fahrzeugs verweigern. Die Autovermieter verlangen für Winterreifen oft eine zusätzliche Gebühr.
In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht, doch sie StVO schreibt klar vor, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen zu fahren ist. Das ist bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte der Fall. Daher sollten Autofahrer sich an die grobe Faustformel für die Fahrt auf Winterreifen zwischen O wie Oktober und O wie Ostern halten.