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Zwei Masken im Auto-Verbandskasten: Keine Nachrüstpflicht

Mund-Nase-Schutz im Verbandskasten Keine Nachrüst-Pflicht für Masken

Vom 1.2.2023 gilt eine neue Norm für Verbandskästen. Danach sind zwei Mund-Nase-Masken Pflicht. Alte Verbandskästen müssen nicht nachgerüstet werden.

Seit dem 1.2.2022 ist die neue DIN-Norm für Verbandskasten in Kraft (DIN 13164:2022), die neuen Verbandkästen enthalten als zusätzlichen Hygieneschutz zwei Mund-Nase-Masken. Vom 1.2.2023 an endet eine Übergangsfrist, ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der neuen Norm entsprechen.

Keine Austausch-Pflicht

Aber, was ist mit alten, noch nicht abgelaufenen Verbandskästen? Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Nachrüstpflicht oder Austauschpflicht für die Verbandskästen nach der bisherigen Norm DIN 13164 Januar 1998 sowie DIN 13164 Januar 2014. Die Ausnahme: Der Verbandskasten oder die Inhalte sind abgelaufen. Sowohl auf dem Kasten, als auch auf den einzelnen Materialien sind Ablaufdaten aufgedruckt.

In den neuen Verbandskästen sind nicht nur zwei staubsicher verpackte OP-Masken enthalten. Weiterhin ändert sich auch die Zusammensetzung. Entsprechend ist nur noch ein Dreieckstuch vorgeschrieben, das Verbandstuch (40 x 60 cm) wurde ersatzlos gestrichen.

Inhalt Verbandskasten nach neuer DIN 13164:2022

Menge Bezeichnung
1 Heftpflasterspule DIN 13019-A 5 m x 2,50 cm
4 Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
1 14-teiliges Fertigpflasterset
2 Verbandpäckchen DIN 13151-M, einzeln steril
1 Verbandpäckchen DIN 13151-G, einzeln steril
2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
1 Verbandtuch DIN 13152-A 60 cm x 80 cm, einzeln steril
3 Pack á 2 Wundkompressen 10 cm x 10 cm, paarweise steril
2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 6 cm, cellophaniert
3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 8 cm, cellophaniert
1 Rettungsdecke 160 cm x 210 cm, silber/gold
1 Dreiecktuch DIN 13168-D Vlies
1 Schere DIN 58279-A 145
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 Beutel á 4 Vinylhandschuhe DIN EN 455
1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit Inhaltsverzeichnis

Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskieren Autofahrer- und fahrerinnen bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro. Wird bei der Hauptuntersuchung außerdem festgestellt, dass der Verbandskasten unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.

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Fazit

Am 1.2.2023 endet eine Übergangsfrist: Ab diesem Datum dürfen nur noch Verbandskästen nach der DIN 13164:2022 verkauft werden. Sie beinhalten u.a. zwei sogenannte OP-Masken Typ 1. Für die Autofahrerinnen und -fahrer gibt es aber keine Pflicht, ihre alten Verbandskästen nach DIN 13164 Januar 1998 oder Januar 2014 mit Masken nachzurüsten – es sei denn, der Kasten oder die Inhalte sind abgelaufen. Wir empfehlen trotzdem in ihren Verbandskasten zwei Masken hinzuzufügen – dann sind sie im Falle einer Unfallhilfe zusätzlich geschützt.

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