Für Autokäufer gibt es den "Environmental Vehicle Passport", kurz EVP ab dem 29.11.2026. Allerdings bekommt ab diesem Termin noch nicht jeder Neuwagen automatisch diesen Umweltpass. Die Einführung erfolgt in zwei Stufen. Für Gebrauchtwagen wiederum wird der Pass erst mit der Zeit relevant, wenn die ersten Fahrzeuge der Euro-7-Generation auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.
Was ist der neue Autopass?
Der Umweltpass ist kein zusätzliches Fahrzeugpapier, das Autofahrer im Handschuhfach aufbewahren müssen. Stattdessen handelt es sich um einen digitalen Datensatz, den der Fahrzeughersteller für jedes betroffene Auto erstellen muss. Der Pass beschreibt die Umweltmerkmale des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Zulassung.
Dabei geht es nicht nur um klassische Abgaswerte. Je nach Antriebsart enthält der Umweltpass unterschiedliche Angaben. Dazu gehören unter anderem Kraftstoff- oder Stromverbrauch, CO₂- und Schadstoffemissionen, elektrische Reichweite, Motor- beziehungsweise Elektromotorleistung sowie Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Batterie.
Welche Informationen stehen im Autopass?
Die Daten sind einem konkreten Fahrzeug zugeordnet. Neben Informationen zur Identifikation und Typgenehmigung schreibt die EU zahlreiche Angaben zur Umweltleistung vor. Damit betrifft der Umweltpass Verbrenner, Hybride und Elektroautos. Nicht jeder Wert ist für jede Antriebsart relevant.
- Hersteller, Modell und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Herstellungsdatum und Angaben zur Typgenehmigung
- Leistung des Verbrennungs- beziehungsweise Elektromotors
- Schadstoffemissionen wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Partikel
- CO₂-Ausstoß
- Kraftstoffverbrauch
- Stromverbrauch
- elektrische Reichweite
- Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Antriebsbatterie
Wo finde ich den Autopass?
Ein gedrucktes Heft oder eine zusätzliche Karte sind nicht vorgesehen. Die Informationen werden digital bereitgestellt. Die EU sieht dafür einen QR-Code vor, über den sich die Daten des Fahrzeugs aufrufen lassen. Der Code kann am Fahrzeug angebracht oder über ein Display im Auto angezeigt werden.
Für den Abruf darf keine zusätzliche App vorgeschrieben werden. Auch eine vorherige Registrierung oder die Einrichtung eines Benutzerkontos sind nicht erforderlich. Je nach Umsetzung des Herstellers kann allerdings die Fahrzeug-Identifizierungsnummer benötigt werden, um den Datensatz des konkreten Autos aufzurufen.
Welche Neuwagen bekommen den Pass ab 29.11.2026?
Hier ist der Stichtag entscheidend. Euro 7 gilt ab dem 29.11.2026 zunächst nur für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle. Ein Auto, dessen Fahrzeugtyp bereits vorher genehmigt wurde, kann danach weiterhin als Neuwagen verkauft und zugelassen werden, ohne bereits unter die neuen Euro-7-Vorgaben zu fallen.
Für alle neu zugelassenen Pkw greift Euro 7 grundsätzlich erst ab dem 29.11.2027. Deshalb können zwischen Ende November 2026 und Ende November 2027 beim Händler sowohl Neuwagen mit als auch ohne den neuen Umweltpass stehen. Entscheidend ist in dieser Übergangszeit, nach welcher Abgasnorm das jeweilige Fahrzeug typgenehmigt wurde.
Bekommen bereits zugelassene Autos nachträglich einen Autopass?
Nein. Die neuen Vorschriften bedeuten nicht, dass die Millionen bereits zugelassenen Autos in Deutschland nachträglich einen Umweltpass erhalten. Wer einen heutigen Euro-6-Verbrenner, Hybrid oder ein Elektroauto besitzt, bekommt aufgrund der Einführung von Euro 7 keinen neuen digitalen Pass.
Das gilt entsprechend auch für heutige Gebrauchtwagen. Wer beispielsweise 2027 einen 2023 erstmals zugelassenen Gebrauchtwagen kauft, kann aus den Euro-7-Vorschriften keinen Anspruch auf einen Umweltpass für dieses Auto ableiten. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug bereits unter die entsprechenden Euro-7-Vorgaben fällt.
Was bringt der Autopass beim Gebrauchtwagenkauf?
Für den Gebrauchtwagenmarkt wird der Umweltpass deshalb erst nach und nach interessant. Ein Euro-7-Auto verliert seinen digitalen Datensatz nicht, wenn es den Besitzer wechselt. Die vorgeschriebenen Informationen bleiben dem Fahrzeug zugeordnet.
Damit kann ein späterer Gebrauchtwagenkäufer auf die ursprünglichen Daten des Fahrzeugs zugreifen. Das betrifft beispielsweise Verbrauch, elektrische Reichweite oder die bei der Zulassung dokumentierten Umweltwerte. Der Hersteller muss dafür sorgen, dass der Zugang zum Umweltpass langfristig erhalten bleibt.
Zeigt der Pass den aktuellen Zustand eines gebrauchten E-Auto-Akkus?
Hier muss zwischen dem Umweltpass und weiteren Euro-7-Daten unterschieden werden. Der Umweltpass enthält vor allem die Umweltinformationen des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung. Er ist deshalb nicht mit einem aktuellen Batterietest eines gebrauchten Elektroautos gleichzusetzen.
Euro 7 schreibt daneben jedoch vor, dass Fahrzeugnutzer Zugang zu aktuellen Informationen erhalten, die von den bordeigenen Systemen und Überwachungseinrichtungen erzeugt werden. Dazu gehört bei elektrifizierten Autos auch der Alterungszustand der Antriebsbatterie. Für den Kauf eines gebrauchten Elektroautos können diese Daten später deutlich interessanter sein als die ursprüngliche Reichweitenangabe im Umweltpass.
Was ist die Euro-7-Norm?Euro 7 ist die neue EU-Abgasnorm und löst schrittweise Euro 6 bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab. Anders als frühere Abgasnormen betrachtet sie nicht mehr ausschließlich die Emissionen aus dem Auspuff, sondern erstmals auch Partikel, die beim Bremsen entstehen, sowie den Reifenabrieb. Die Anforderungen müssen zudem über eine längere Fahrzeuglebensdauer eingehalten werden als bisher. Für Pkw bleiben wesentliche Abgasgrenzwerte gegenüber Euro 6 weitgehend unverändert, während die Prüf- und Dauerhaltbarkeitsanforderungen ausgeweitet werden.
Was bedeutet Euro 7 für die Batterie eines Elektroautos?
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride führt Euro 7 erstmals verbindliche Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Antriebsbatterie ein. Bei Pkw muss die Speicherkapazität nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes betragen.
Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind mindestens 72 Prozent vorgeschrieben. Entscheidend ist jeweils, welche Grenze zuerst erreicht wird. Die Vorgaben gelten für die Fahrzeuge, die unter die entsprechenden Euro-7-Regelungen fallen.
Ist das eine gesetzliche Batteriegarantie?
Der Begriff Batteriegarantie ist dafür nur bedingt geeignet. Euro 7 legt gesetzliche Mindestanforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Antriebsbatterie fest. Eine Garantie ist dagegen eine rechtliche Zusage des Herstellers mit eigenen Bedingungen und möglichen Ansprüchen.
Für Autokäufer ist die Unterscheidung relevant. Die Euro-7-Vorgabe definiert, welche Mindestwerte die Batterie unter den vorgeschriebenen Bedingungen erreichen muss. Welche Garantie ein Hersteller darüber hinaus für sein Fahrzeug gewährt und welche Bedingungen dafür gelten, ergibt sich aus dessen Garantievereinbarungen.
Kann man bei einem Gebrauchtwagen die Batterie besser beurteilen?
Genau hier können die zusätzlichen Euro-7-Regeln langfristig Bedeutung bekommen. Neben dem Umweltpass verlangt die Verordnung den Zugang zu aktuellen Informationen über den Alterungszustand der Antriebsbatterie. Der ADAC nennt ausdrücklich aktuelle Informationen zum Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch und zum Alterungszustand der Batterie, die von bordeigenen Systemen erzeugt werden.
Für heutige Gebrauchtwagen gilt das nicht rückwirkend. Erst wenn entsprechend ausgestattete Euro-7-Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt angeboten werden, stehen diese standardisierten Informationen zur Verfügung. Ein separater Batteriecheck kann dadurch nicht grundsätzlich ersetzt werden, weil der Umweltpass selbst keinen vollständigen technischen Gebrauchtwagencheck darstellt.
Gibt es künftig auch Angaben zur Winterreichweite?
Euro 7 bringt weitere Vorgaben für Elektroautos mit. Dazu gehören Verfahren, mit denen die elektrische Reichweite auch bei niedrigen Temperaturen bestimmt wird. Damit wird neben der bekannten Reichweitenmessung ein weiterer Wert für die Nutzung von Elektroautos unter definierten Bedingungen geschaffen.
Diese Angaben sind vor allem deshalb relevant, weil Temperatur und Heizung den Energieverbrauch eines Elektroautos beeinflussen. Die entsprechenden technischen Prüfbedingungen werden EU-weit festgelegt, sodass die Werte verschiedener Fahrzeuge unter denselben Voraussetzungen ermittelt werden können.
Ersetzt der Umweltpass Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Nein. Der Umweltpass ist ein zusätzliches digitales Informationsangebot und ersetzt weder die Zulassungsbescheinigung Teil I noch die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die bestehenden Fahrzeugpapiere behalten ihre jeweiligen Funktionen.












