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Führerschein
Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, Fassung von 1923
Erster Führerschein für Carl Benz
Führerschein Klasse IIIb von 1912 19 Bilder

Internationaler Führerschein: Außerhalb Europas meist verbindlich

Internationaler Führerschein Außerhalb Europas meist verbindlich

Wer mit dem Auto außerhalb der Europäischen Union unterwegs sein möchte, benötigt zusätzlich zur nationalen Fahrerlaubnis in der Regel einen internationalen Führerschein.

Für den internationalen Führerschein müssen Sie aber keine zusätzliche Fahrprüfung ablegen. Der Internationale Führerschein ist lediglich ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er macht es Polizisten im Ausland einfacher, die Fahrerlaubnis zu kontrollieren. Um Diskussionen mit Behörden und Bürokratie-Schleifen zu vermeiden, wird er in einigen Ländern dringend empfohlen.

Hier bekommen Sie den Internationalen Führerschein

Der internationale Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts für etwa 16 Euro beantragt werden und gilt meist für drei Jahre – längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit des nationalen Führerscheins. Die Fahrerlaubnisbehörden sind verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zwecks Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister mitzuteilen. Um einen internationalen Führerschein zu erhalten, muss der Antragsteller bereits über einen nationalen Führerschein im Scheckkartenformat verfügen. Wer noch einen Papierführerschein besitzt, muss diesen vor der Erteilung des Internationalen Führerscheins auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Wer einen deutschen Führerschein hat, benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Auch für die Türkei ist kein Internationaler Führerschein erforderlich. Für Reisen nach Albanien, Moldawien, Russland und der Ukraine, die in Teilen Kriegs- und Krisengebiet ist, empfiehlt der ADAC allerdings unbedingt die Mitnahme.

Bei Reisen außerhalb Europas sollte der Internationalen Führerscheins grundsätzlich dabei sein, um eventuelle Verständigungsprobleme mit dem Autovermieter und der Polizei zu vermeiden. In Argentinien, Brasilien, Chile, Namibia, Südafrika oder Singapur ist seine Mitnahme sogar erforderlich.

Für die USA dringend empfohlen

Bei Reisen in die USA wird die Mitnahme vom ADAC dringend empfohlen, auch wenn etwa bei Autovermietern in der Praxis oft auf dessen Vorlage verzichtet wird. Weil es keine internationalen und bilateralen Abkommen zur Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA gibt und in vielen US-Bundesstaaten die Rechtslage nicht eindeutig ist, mussten Urlauber in Einzelfällen schon hohe Bußgelder wegen des Nichtmitführens zahlen.

Für die Dauer eines Fahrverbots in Deutschland müssen übrigens alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden – auch der internationale. Wer trotz eines Fahrverbots in Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.

Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein

  1. Der Internationale Führerschein gilt als einzelnes Dokument.
    Falsch. Er ist eine Übersetzung und als Zusatzdokument nur mit dem nationalen Führerschein gültig. Er erleichtert der Polizei im Ausland die Überprüfung.
  2. Es gibt ihn kostenlos bei der Gemeinde.
    Falsch. Er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und kostet rund 16 Euro.
  3. Er gilt unbefristet.
    Falsch. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  4. Den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein darf ich behalten, wenn ich den Internationalen Führerschein beantragt habe.
    Falsch. Das Dokument gibt es nur bei gleichzeitigem Umtausch des alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
  5. Er ist nur in Ländern außerhalb Europas erforderlich.
    Falsch. In Europa wird er beispielsweise für Albanien, Moldawien, Russland, der Ukraine und Weißrussland empfohlen.
  6. In manchen Ländern ist er sogar Pflicht.
    Richtig. In vielen außereuropäischen Ländern wie zum Beispiel in Ägypten. Nicht benötigt wird er in den EU-Staaten, in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz.
  7. In den USA benötige ich den Internationalen Führerschein.
    Richtig. Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung deutscher Führerscheine wird die Mitnahme immer dringend empfohlen.
  8. In einigen Ländern komme ich beim Fahren ohne Internationalen Führerschein sogar ins Gefängnis.
    Richtig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht auszuschließen.
  9. Wenn mir im Ausland der Internationale Führerschein gestohlen wurde, darf ich mit meinem deutschen Führerschein bis zum Ende der Reise weiterfahren.
    Falsch. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob von Anfang an keiner vorlag. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei ratsam.
  10. Bei einem Fahrverbot in Deutschland darf ich im Ausland mit dem Internationalen Führerschein weiterfahren.
    Falsch. Für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotz Fahrverbots in Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.
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Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine müssen getauscht werden.

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