Vor dem Münchner Landgericht kam es Ende 2025 zu einer interessanten Entscheidung. Suzuki Deutschland hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Autohändler beantragt, um diesem den Verkauf importierter Suzuki Jimny -Modelle zu untersagen. Dies wurde von der zuständigen Richterin abgelehnt, allerdings aus Formalgründen: Eine persönliche schriftliche Erklärung von Konzernchef Toshihiro Suzuki wurde zu spät eingereicht und daher nicht mehr berücksichtigt. Der japanische Unternehmenschef hatte darin betont, Suzuki wolle den Schutz seiner Markenrechte weltweit durchsetzen.
Worum geht es?
Nach dem offiziellen Ende des Jimny in Deutschland haben mehrere Händler in der EU begonnen, den beliebten Geländewagen auf eigene Faust zu importieren, zum Beispiel aus den Arabischen Emiraten. Die Suzuki Deutschland GmbH geht seit Sommer 2024 dagegen vor und betont, dass der Import und das Anbieten dieser Fahrzeuge im Europäischen Wirtschaftsraum eine Markenrechtsverletzung darstelle.
Das jetzt erfolgte Urteil ändere nichts daran, so ein Sprecher der Marke gegenüber auto-motor-und-sport.de. "Vielmehr hat die vorsitzende Richterin in der öffentlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass der Vertrieb dieser Fahrzeuge unzulässig ist", so der Sprecher. Und: "In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es sich um ein vorläufiges Urteil im Eilverfahren handelt. Die Suzuki Deutschland GmbH hat weiterhin die Möglichkeit, die Auseinandersetzung in einem Klageverfahren fortzuführen."
Was bedeutet das für Käufer?
Suzuki Deutschland will auch weiterhin gegen Importeure vorgehen, die Jimny-Modelle aus anderen Ländern importieren, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind. Wer sich ein solches Modell gekauft hat, muss allerdings nicht befürchten, ebenfalls in den Fokus des Herstellers zu geraten und womöglich vor Gericht zu landen oder sein Auto wegen einer Markenrechtsverletzung zu verlieren. "Die Suzuki Deutschland GmbH wird nicht gegen private Endverbraucher vorgehen", bestätigte uns ein Sprecher der Marke auf Anfrage.
Auch im Falle von Reparaturen oder Wartungsarbeiten haben Kunden nichts zu befürchten, sie können mit ihrem importierten Geländewagen bei den jeweiligen Suzuki-Vertragspartnern vorstellig werden. "Es gibt keine Anweisung an Suzuki Servicepartner, solche Fahrzeuge nicht zu warten und/oder zu reparieren", so das Statement von Suzuki Deutschland. Die Ersatzteilversorgung sei allerdings nicht sichergestellt, was vor allem dann zum Problem wird, wenn benötigte Teile von den bis 2024 offiziell importierten Jimny-Modellen abweichen. Der fünftürige Jimny Nomade, der ebenfalls über Import-Händler angeboten wird, war beispielsweise nie offiziell im EU-Vertrieb des Herstellers.
Und die Garantie?
Wie sieht es allerdings bei einem Defekt oder Schaden aus, der üblicherweise ein Garantiefall wäre? Dazu muss man wissen, dass eine Garantie eine freiwillige Leistung ist. In Deutschland gibt Suzuki auf Pkw eine Neuwagengarantie von drei Jahren sowie eine Garantie von 12 Jahren gegen Durchrostung. Das gilt aber selbstverständlich nicht für importierte Suzuki-Modelle, die von freien Händlern erworben wurden.
Auf solche Fahrzeuge besteht lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht. Für diese ist ausschließlich der Verkäufer verantwortlich. Wer ein Importauto bei einem freien Händler oder Reimporteur erwirbt, muss sich im Fall von Mängeln an genau diesen Anbieter wenden. In der Praxis führt das häufig zu Missverständnissen, weil Käufer davon ausgehen, der deutsche Markenimporteur müsse für ein Fahrzeug seiner Marke einstehen. Tatsächlich trägt aber allein der Händler das wirtschaftliche und rechtliche Risiko. Ist dieser nicht mehr erreichbar oder insolvent, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller.












