Die Bundesregierung hat am Mittwoch (10.2.2021) einen Referentenentwurf zum autonomen Fahren gebilligt und als Gesetz auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch (10.2.2021) einen Referentenentwurf zum autonomen Fahren gebilligt und als Gesetz auf den Weg gebracht.
Damit hat das Kabinett eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach bis zum Ende der Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge innerhalb geeigneter Infrastrukturen geschaffen werden sollten.
Mit dem neuen Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für das autonome Fahren nach Level 4 im öffentlichen Straßenverkehr bundesweit in festgelegten Zonen geregelt. Bisher sah eine Regelung vom 21. Juni 2017 automatisierte Fahrten nach Level 3 vor und regelte die Rechte und Pflichten des Fahrers.
Wie in Level 3 übernimmt in Level 4 das System für einen bestimmten Zeitraum oder eine spezielle Situation vollständig die Kontrolle über das Fahrzeug und muss dabei auch nicht überwacht werden. Muss das System den Automationsmodus verlassen, fordert es den Fahrer zur Übernahme auf, sofern dies konstruktionsbedingt vorgesehen ist. Erfolgt dies nicht, stellt es einen "risikominimalen Zustand" her. Heißt: Das Fahrzeug wird zum Beispiel auf dem Seitenstreifen zum Stehen gebracht. Ermöglicht werden auch fahrerlose Anwendungsfälle, bei denen eine Übernahme der Fahraufgabe nicht mehr möglich ist. Alle Insassen werden zu Passagieren, sie können jedoch mindestens einen Nothalt veranlassen.
Die Autoindustrie hat bereits in verschiedenen Modellen automatisierte Systeme zum Überholen, Spurwechseln oder Bremsen entwickelt und verbaut. Nach einer EU-Verordnung sind zudem ab 2022 für neue typgenehmigte Fahrzeuge Assistenzsysteme verpflichtend, die unter anderem den Fahrer in bestimmten Situation zum Beispiel mit einem Notfall-Spurhalte-Assistent unterstützen (siehe Fotoshow).
Nach dem Willen der Regierung sollen bis 2022 autonome Fahrfunktionen im Regelbetrieb laufen, wobei der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht werden soll. Die unterschiedlichen Anwendungsfälle werden vorab nicht abschließend geregelt.
Zu den Einsatzszenarien zählen.:
Das Gesetz soll u.a. folgende Sachverhalte neu regeln:
Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Das Bundesverkehrsministerium plant den Gesetzesbeschluss bis Mitte 2021.
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, damit in Deutschland das Thema autonomes Fahren endlich auf die Spur gebracht wird. Bis Mitte 2021 soll das neue Gesetz nun durch Bundestag und Bundesrat geschleust werden, anschließend muss noch die EU zustimmen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: "Deutschland wird Weltspitze beim autonomen Fahren. Dafür machen wir Tempo: Mit unserem neuen Gesetz werden wir zum internationalen Vorreiter und machen Schluss mit umständlichen Einzelgenehmigungen."
Was er verschweigt, die EU schreibt schon ab 2022 in neuen Pkw Assistenzsysteme vor, die u.a. in einem Notfall-Spurhalteassistenten ein Fahrzeug selbstständig zum Stehen bringen. Und die Autohersteller warten schon seit Jahren auf ein Update des Gesetzes, dass seit 2017 nur Rechtssicherheit für Level 3 bietet. Das alles wirkt wenig durchdacht und schnell vor Fristende umgesetzt – die gescheiterte StVO-Novelle des Bundesverkehrsministers lässt grüßen.