Die neue Online-Funktion steht seit dem 14.7.2026 zur Verfügung und umfasst zunächst vor allem Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die seit Oktober 2019 erstmals in Deutschland in den Verkehr gekommen sind. Der Abruf erfolgt über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Das KBA stellt die vom Hersteller hinterlegten eCoC-Daten im XML-Format bereit. Eine besser lesbare Online-Darstellung mit deutschsprachigen Feldbezeichnungen soll später folgen. Mit dem neuen eCoC-Service soll das bisherige Papierdokument schrittweise durch einen digitalen Datensatz ergänzt werden.
Das CoC gehört zu den wichtigsten Fahrzeugdokumenten
Die CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity), auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung, bestätigt, dass ein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht und die geltenden europäischen Vorschriften erfüllt. Ausgestellt wird sie vom Fahrzeughersteller.
Das Dokument enthält deutlich mehr technische Angaben als die Zulassungsbescheinigung Teil I. Dazu gehören unter anderem Informationen zu Fahrzeugabmessungen, Gewichten, Motorisierung, Emissionswerten, Achslasten sowie zulässigen Rad- und Reifenkombinationen.
Was ist XLM und wie kann ich die Daten lesen?Das XML-Format (Extensible Markup Language) ist kein klassisches Dokument wie eine PDF-Datei, sondern eine strukturierte Datendatei. Sie enthält alle technischen Fahrzeugdaten in einer standardisierten Form, damit Computerprogramme und Behörden diese Informationen automatisch auslesen und weiterverarbeiten können. Öffnen lässt sich eine XML-Datei zwar auch mit einem Webbrowser oder Texteditor, die Inhalte wirken dort jedoch oft unübersichtlich.
Wer eine besser lesbare Version benötigt, kann die XML-Datei in einem Browser öffnen und anschließend über die Druckfunktion "Als PDF speichern" auswählen. Alternativ gibt es verschiedene XML-Viewer oder Konvertierungsprogramme, die die Daten übersichtlich darstellen und anschließend als PDF exportieren können.
In diesen Fällen wird das CoC benötigt
Im Alltag bleibt das Dokument für viele Autofahrer oft unbeachtet. Relevant wird es meist erst dann, wenn technische Daten oder Nachweise benötigt werden.
Typische Anwendungsfälle sind:
- die Erstzulassung eines Neufahrzeugs
- der Import eines Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
- der Export oder die Zulassung im europäischen Ausland
- der Verkauf eines Gebrauchtwagens als Teil der Fahrzeugunterlagen
- der Nachweis zulässiger Rad- und Reifenkombinationen
- technische Prüfungen oder Umbauten, bei denen detaillierte Fahrzeugdaten erforderlich sind
Besonders beim Verkauf eines Gebrauchtwagens spielt das CoC häufig eine Rolle. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, das Dokument an den Käufer zu übergeben. Es gehört jedoch zu den Unterlagen, die Käufer regelmäßig erwarten und die spätere Zulassungs- oder Exportverfahren erleichtern können.
Was sich durch den neuen Online-Service ändert
Bisher musste ein verlorenes CoC häufig kostenpflichtig beim Fahrzeughersteller nachbestellt werden. Mit dem neuen eCoC-Service können die elektronisch hinterlegten Datensätze vieler Fahrzeuge nun direkt über das Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden.
Für Fahrzeughalter bedeutet das vor allem einen einfacheren Zugang zu den technischen Fahrzeugdaten. Das Dokument selbst entfällt dadurch jedoch nicht vollständig. Fahrzeuge, für die keine elektronische Übereinstimmungsbescheinigung hinterlegt ist, benötigen weiterhin das klassische Papier-CoC.
Hintergrund sind neue EU-Vorgaben
Die Einführung der elektronischen Übereinstimmungsbescheinigung geht auf die EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858 zurück. Sie verpflichtet Fahrzeughersteller dazu, CoC-Dokumente künftig als strukturierte elektronische Datensätze bereitzustellen.
Seit dem 5.7.2026 sind elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für neu hergestellte Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich vorgeschrieben. Mit dem neuen Online-Dienst schafft das Kraftfahrt-Bundesamt erstmals einen öffentlichen Zugang zu diesen Datensätzen.












